Urteilsverkündung gegen Barbara und Karl-Heinz B. erneut vertagt

Das Ehepaar B. machte nicht erst in Dörrieloh negative Schlagzeilen. Derzeit entscheidet das Amtsgericht Sulingen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Doch statt der erwarteten Urteilsverkündung am 14.5. stellte das angeklagte Ehepaar erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die erste Ablehnung der Richterin ist abgeschmetert worden, wegen fehlender Begründetheit. Bleibt abzuwarten wie es nun mit dem zweiten Befangenheitsantrag weitergeht. Barbara und Karl-Heinz B., die schon in Bevern im Landkreis Holzminden wegen Verstoß gegen den Tierschutz Schlagzeilen machten, reichten weiteres Bildmaterial ein, das wohl die artgerechte Unterbringung von Tieren belegen soll. Dies wird schwerlich gelingen, nachdem auf dem alten Hof der B.´s über 100 Hunde beschlagnahmt werden mussten. Laut Medienberichten sind es nun hauptsächlich Kleintiere die danach dort massenhaft gehalten werden. Dass dies mit Tierschutz nichts zu tun hat liegt auf der Hand. Die selbe Masche ist ebenfalls schon 2003 in Bevern durchgezogen worden. Barbara B. begründete die erbärmlichen Zustände damals – Verstöße gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierschutzgesetz, tote und kranke Tiere – mit Überforderung. Aber man habe ja nur Gutes im Sinn dabei. Was man den B.´s zweifelsfrei attestieren kann ist eine ausgeprägte Art von Realitätsverlust. Denn wie ist es zu vermitteln, dass wieder massenhaft Tiere unter erbärmlichen Bedingung festgestzt wurden, nachdem schon in Bevern Hunderte tote Nager, von Infektionen befallene Hunde aufgetaucht sind? Damals hielten B.´s auch noch über 40 Schweine, die munter mit den Hunden auf dem verdreckten Grundstück fristeten. Die Schweine und alle anderen Tiere sind bis auf etwa 10 Hunde beschlagnahmt worden. Dass sich bei B.´s auch nichts ändern wird, wenn nicht konsequent durchgegriffen, zeigt auch ein Tierhalteverbot gegen Karl-Heinz B., dass vor Bekanntwerden der Zustände in Bevern ausgesprochen wurde. In einem Anhänger sind ein paar Hunde "vergessen" worden und an den Folgen winterlicher Temperaturen gestorben. Sicherlich ist auch diese Tierquälerei nur aus Versehen passiert. 

Die Methode ist immer gleich. Fallen Barbara und Karl-Heinz B. durch ihr Treiben auf, ziehen sie in einen anderen Landkreis. Für die Veterinärämter (es gibt keine Zentraldatei, in der Misstände und Verursacher abrufbar sind) beginnt das Spielchen von neuem. Und da es in den Weiten des Internets immer noch Leute gibt wie hinter dem Pseudonym "Kangalklaus", der gegen Tierschützer hetzt, die gegen das Ehepaar B. vorgehen oder vorgegangen sind, zeigen wir als Betroffene was wir 2003 auf dem Hof in Bevern vorfanden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Augen und Maul zugeklebt – Hund in Brunnen geworfen

Mancherorts bei Gericht werden Tiermörder mit einem so geringen Strafmaß bedacht, das aus Tierschutzsicht Zweifel an der Interessenslage von Richter und Staatsanwaltschaft aufkommen. Vater und Sohn verklebten dem Labrador-Mix Schnauze und Auge und warfen ihn vier Meter tief in einen Brunnenschacht. Nach zwei Tagen wurde das traumatisierte Tier gefunden und musste eingeschläfert werden. Warum das Gericht ein unteres Strafmaß  (u.a. die Zahlung von ein paar Tagessätzen) ansetzt, ist kaum zu vermitteln.

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Prozess gegen Barbara B. geht weiter

Schon vor ein einigen Jahren machte das Ehepaar B. bundesweite Schlagzeilen als Beireiber des "Horrorhof von Bevern". Damals fand man Hunde, Schweine, Pferde und Nager unter erbärmlichen Bedingungen. Obwohl B.´s auch schon davor in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz gekommen sind, fanden sich überraschender Weise noch Medienvertreter, allen voran ein dubioses "Alpenparlament TV", die Barabara B. bereitwillig Verschwörungstheorien vor laufender Kamera kolportieren ließen – gar von "Hexenjagd" war da die Rede. In den vergangenen Jahren fanden B.´s immer wieder Gutgläubige, die sich durch das vorgebliche Tierschutzengagement täuschen ließen. Dass es sich nicht um eine Hexenjagd, sondern um handfeste Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz handelt, zeigt das derzeitige Interesse des Amtsgerichts Sulingen. Noch im November 2011 mussten über 100 Hunde in Dörrieloh beschlagnahmt werden. Beitrag lesen auf kreiszeitung.de "Weitere Zeugen zur Tierhaltung" | kreiszeitung.de "Tierschützer oder nicht?" Bevern im Jahr 2003 (Bild oben): Auch hier mussten Tiere beim Ehepaar B. beschlagnahmt werden. Das Pony ist noch vor Ort eingeschläfert worden. Links: Barbara B.

Richter verbietet Handel mit Straßenhunden

Eine Tierliebhaberin aus Marl darf ab sofort keine Straßenhunde gegen Gebühr weitervermitteln. Das urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Beitrag lesen auf Muenstersche Zeitung.de

Charity für Tiere e.V. begrüßt grundsätzlich das Gerichtsurteil. Dem Verein liegen Hinweise über mehrere vermeintliche Tierschutzorganisationen vor, die nahlegen, dass es weniger um den Schutz von Tieren als um den Handel geht. Die Tiere, meist Hunde, aus dem Ausland finden leicht zahlende Abnehmer, wenn eine traurige Geschichte gleich mitgeliefert wird. Bei den uns bekannten Fällen wird allerdings nichts gegen die erbärmlichen Bedingungen im Ausland unternommen, stattdessen wird der so genannte Ausschuß, meist kranke Tiere, aus illegalen Züchtungen nach Deutschland transportiert. Der "Züchter" kann weiter machen wie bisher, er muss nicht einmal eine Anzeige fürchten.