Augen und Maul zugeklebt – Hund in Brunnen geworfen

Mancherorts bei Gericht werden Tiermörder mit einem so geringen Strafmaß bedacht, das aus Tierschutzsicht Zweifel an der Interessenslage von Richter und Staatsanwaltschaft aufkommen. Vater und Sohn verklebten dem Labrador-Mix Schnauze und Auge und warfen ihn vier Meter tief in einen Brunnenschacht. Nach zwei Tagen wurde das traumatisierte Tier gefunden und musste eingeschläfert werden. Warum das Gericht ein unteres Strafmaß  (u.a. die Zahlung von ein paar Tagessätzen) ansetzt, ist kaum zu vermitteln.

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