Richter verbietet Handel mit Straßenhunden
Eine Tierliebhaberin aus Marl darf ab sofort keine Straßenhunde gegen Gebühr weitervermitteln. Das urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Beitrag lesen auf Muenstersche Zeitung.de
Charity für Tiere e.V. begrüßt grundsätzlich das Gerichtsurteil. Dem Verein liegen Hinweise über mehrere vermeintliche Tierschutzorganisationen vor, die nahlegen, dass es weniger um den Schutz von Tieren als um den Handel geht. Die Tiere, meist Hunde, aus dem Ausland finden leicht zahlende Abnehmer, wenn eine traurige Geschichte gleich mitgeliefert wird. Bei den uns bekannten Fällen wird allerdings nichts gegen die erbärmlichen Bedingungen im Ausland unternommen, stattdessen wird der so genannte Ausschuß, meist kranke Tiere, aus illegalen Züchtungen nach Deutschland transportiert. Der "Züchter" kann weiter machen wie bisher, er muss nicht einmal eine Anzeige fürchten.
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