Lösungen für Tierheime–Thema im Bundestag

Bonn – Morgen wird sich der Deutsche Bundestag der Lage der Tierheime annehmen und im Ausschussverfahren über die Anträge „Tierschutz bei Katzen verbessern“ der SPD und „Tierschutz stärken – Tierheime entlasten“ von Bündnis 90/Die Grünen beraten. Im Vorfeld hatte sich der Verband an die Ausschussmitglieder gewandt und um Zustimmung gebeten. Die Lage der Tierheime bleibt weiter existenzbedrohend, erklärt der Deutsche Tierschutzbund. Mitverantwortlich hierfür ist auch die hohe Zahl an Katzen, die die Tierheime u.a. vor finanzielle Belastungsproben stellt.

Über viele Jahrzehnte haben die Tierheime immer mehr Aufgaben übernehmen müssen – oft auch als Folge der Gesetzgebung – für die die Kommunen, Bund und Länder keine kostendeckende Erstattungen zahlen. Dazu gehört auch die Frage nach dem Umgang mit frei lebenden Katzen, die aus tierschützerischer, aber auch aus finanzieller Sicht dringend ist. „Der karitative, praktische Tierschutz wird allein gelassen. Das ist nicht mehr zumutbar, weder ideell, noch finanziell. Die Lage der Tierheime ist existenzbedrohend“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und: „Es muss auch im Interesse des Bundes sein, den praktischen Tierschutz nachhaltig zu sichern und u. a. das enorme Leid der über zwei Millionen frei lebenden Katzen in Deutschland zu beenden. Wir erwarten eine parteiübergreifende Zustimmung zu den Anträgen.“

Der vorliegende Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht eine verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen mit Freilauf und frei lebenden Katzen vor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält u. a. Pläne für einen Hilfsfonds für Tierheime sowie für eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung zur Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Fundtieren sowie frei lebenden Tieren. Ebenfalls im Antrag enthalten: die Forderung nach einer bundesweiten Rechtsverordnung zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Haustieren, sowie nach der Durchsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Haustiere, z. B. zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels.

Der Deutsche Tierschutzbund steht in Kontakt mit Landesregierungen und auf Arbeitsebene mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Erst im September haben Vertreter der Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbund mit einer Demonstration vor dem Bundesrat auf die bedrohliche Lage aufmerksam gemacht. Zudem hat der Verband Bundesministerin Ilse Aigner bereits einen Entwurf für eine Tierschutz-Katzenschutzverordnung vorgelegt. Quelle: tierschutzbund.de

Artensterben: Das Wunder von Nagoya?

Daniel Lingenhöhl | Wissenschaft online.de kommentiert die überraschende Einigung der Staatengemeinschaft auf größeren Schutz der Artenvielfalt

Die Erwartungen flogen nicht hoch, zu präsent waren noch die Erinnerungen an das Scheitern des letzten Gipfeltreffens zum Klimaschutz in Kopenhagen: Ohne ein neues Abkommen zum Schutz der Erdatmosphäre ging die Staatengemeinschaft im November 2009 auseinander. Einen ähnlich schlechten Ausgang befürchteten Wissenschaftler und Naturschützer auch jetzt wieder bei der 10. Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention (kurz COP10 oder Biodiversitätskonferenz genannt) – zu zäh verliefen die Vorbereitungstreffen, zu kontrovers standen sich die Positionen der Industriestaaten und der Länder mit hoher Artenvielfalt in den Tropen gegenüber, zu sehr wurde in den letzten zwei Wochen in Nagoya in Japan taktiert und laviert.

Am Abend vor der längsten Nacht der Tagung hatten sich die Delegierten bereits in 16 von 20 Fragen geeinigt, die im neuen Abkommen zum Schutz der Biodiversität stehen sollten.  An drei weiteren Punkten entzündeten sich dagegen heftige Kontroversen:
* Die Finanzierung des Artenschutzes stand ganz oben auf der Agenda. Brasilien, einer der artenreichsten Staaten der Erde und mit zunehmendem politischen Einfluss, schlug vor, dass die entsprechenden weltweiten Budgets für den Naturschutz bis zum Jahr 2020 auf 200 Milliarden Dollar jährlich erhöht werden. Gleichzeitig drängte die südamerikanische Nation die Europäische Union, mehr Geld zur Verfügung zu stellen – ein Ansinnen, das von den Europäern angesichts der Finanzkrise vieler EU-Staaten zurückgewiesen wurde: Frankreich bot stattdessen vier Milliarden Dollar für das gesamte Jahrzehnt an.

* Auf heftigen Widerstand der Inder und Chinesen stieß das Ansinnen, ein knappes Sechstel der Ozeane in Meeresschutzgebieten zu bewahren. Bislang wurden nur 1,2 Prozent der Meeresfläche der menschlichen Nutzung entzogen. Beide Staaten sind auf marine Produkte angewiesen beziehungsweise setzen auf die zukünftige Nutzung von Rohstoffen wie Methanhydrat oder Erze aus der Tiefsee.

* Tiefe Gräben zwischen Nord und Süd rissen schließlich noch in der Frage der so genannten Biopiraterie und der Nutzung genetischer Ressourcen auf. Vor allem die Länder der Tropen bestehen auf einer Art Lizenzgebühr für pharmazeutische und andere Produkte, die auf tierischen und pflanzlichen Stoffen basieren und ihren Ursprung zum Beispiel in südamerikanischen Regenwäldern oder indonesischen Riffen haben. Das so genannte ABS-Protokoll („Access and Benefit Sharing of Genetic Resources“) galt als entscheidend für den gesamten Erfolg von COP10.

Dank der umsichtigen Tagungsleitung durch den japanischen Umweltminister Ryu Matsumoto, der den Delegierten harte Kompromisse abgerungen hat, kam es letztlich doch zur Einigung: dem Nagoya-Protokoll. Dieses legt nun fest, dass Unternehmen Lizenzgebühren entrichten müssen, wenn sie neue Wirkstoffe oder Lebensmittel auf den Markt bringen, deren Ursprung beispielsweise in den Tropen liegt. Das bezieht auch so genannte Derivate ein, die nicht direkt aus einer Pflanze oder einem Tier stammen, sondern aus dessen genetischem Material entwickelt wurden.

Die Zahlungen sollen als Anreiz dienen, die Ökonomie in den Entwicklungsländern nachhaltiger auszurichten. Gleichzeitig wird der Natur ein gewisser monetärer Wert zugewiesen, der wiederum ihren Schutz fördern soll: Ein lebendiger Regenwald bringe auf Dauer mehr durch Lizenzgebühren ein, als kurzfristig durch seine Abholzung generiert werde, so die Hoffnung. Immerhin umfasst dieser Markt schon heute ein Volumen von mehreren hundert Milliarden Dollar, so Vertreter der EU. Gerade die Einigung auf das ABS-Protokoll gilt als Meilenstein, da es in der Vergangenheit ein häufiger Zankapfel zwischen Nord und Süd war und sich auch jetzt wieder als härtester Brocken zum Gipfelerfolg erwies.
Auch in den 19 anderen Zielen kamen die Staaten schließlich auf einen gemeinsamen Nenner: So sollen in den nächsten zehn Jahren die Schutzgebiete an Land einen Anteil von 17 Prozent und die im Meer von 10 Prozent an der Erdoberfläche einnehmen – in den Ozeanen immerhin eine Vergrößerung um das Zehnfache. Umweltfeindliche Subventionen – beispielsweise für die Fischerei, Straßenbau oder Energieerzeugung – sollen schrittweise abgebaut und stattdessen zunehmend für die nachhaltige Bewirtschaftung von Böden, Wäldern oder Gewässern genutzt werden. Der Umbau der Landwirtschaft und der Aquakulturen müsste dafür vorangetrieben werden – fraglich angesichts der weiterhin wachsenden Weltbevölkerung und des zunehmenden Wohlstands, der die Ernährungsgewohnheiten in Richtung Fleisch und Fisch verschiebt. Gleichzeitig will die internationale Gemeinschaft der Überfischung und dem Aussterben von Arten einen Riegel vorschieben.

Wie sich das Ganze finanziert, muss noch ausgehandelt werden: Die von Brasilien und anderen „Südstaaten“ geforderten 200 Milliarden Dollar bis 2020 wiesen die Vertreter der EU und Japans zurück. Bis 2012 – wenn der nächste Gipfel in Indien tagt – soll ein Masterplan stehen, in dem diese Frage geregelt wird. Neben staatlichen Geldern setzen vor allem die Europäer auch auf Beiträge aus privaten Mitteln wie Stiftungen oder aus der Wirtschaft. Ob diese tatsächlich einspringen, steht in den Sternen.

Viele Naturschützer sind deshalb nur verhalten optimistisch: Sie begrüßen zwar die Einigung von Nagoya, da sie eine ähnliche Pleite wie beim Klimagipfel in Kopenhagen befürchtet hatten. Viele der Vereinbarungen und vor allem die Finanzierung stehen allerdings noch auf zu schwachen Füßen. Beim Meeresschutz blieben die Staaten zudem weit unter den Vorstellungen der Ökologen, die Meeresreservate auf einem Fünftel der Ozeanfläche für nötig gehalten hatten, um den Kollaps weiterer Fischbestände abzuwenden. Und es wurden kaum Sanktionen vereinbart, sollte sich eine Nation nicht an die Vereinbarungen halten.

Es steht daher zu befürchten, dass das Nagoya-Protokoll ein ähnlicher Papiertiger bleibt wie sein Vorgänger, der 1992 auf dem Gipfel von Rio de Janeiro vereinbart wurde. Das damalige Ziel, das globale Artensterben bis 2010 einzudämmen, verfehlte die Weltgemeinschaft völlig. Außerdem bezieht das neue Abkommen die Vereinigten Staaten nicht mit ein, die zu den weltweit größten Verbrauchern von Umweltgütern zählen: Die USA gehören nicht zu den Unterzeichnern der Artenvielfaltskonvention. Was die lange Nacht von Nagoya schließlich wert ist, muss sich noch zeigen. Anlass zur Hoffnung gibt aber jetzt schon die Tatsache, dass sich die internationale Staatengemeinschaft doch noch zu gemeinsamen Verträgen entschließen kann.

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Charity LIFE Magazin

Das Charity Life Magazin ist das offizielle Magazin von Charity für Tiere für Tierfreunde, Mitglieder und Förderer. Im Magazin werden interessante Tierschutzthemen kompakt und mit Hintergrund aufgearbeitet. Wir berichten zusätzlich über unseren Tierschutz und die Arbeit der von uns geförderten Tierschutzpartner und -projekte. Fördermitglieder erhalten Charity Life kostenlos.

Life Magazin Life Magazin I
Titelthema: Tierquälerei als Kavaliersdelikt-Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Wirft man einen Blick in der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes in die Rubrik Umweltdelikte, findet man dort rund 6000 angezeigte Fälle von Tierquälerei im Jahr 2005. Jedoch gehen Experten davon aus, dass die tatsächlich stattfindende Gewalt gegen Tiere weit höher liegt. Ein Grund mehr die Kampagne „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“ zu starten. Wer als Hühnerbaron im Handstreich mehrere zehntausend Legehennen vergast, schafft es garantiert nach ganz vorn in die Boulevardblätter und zieht sich den Zorn auch der sonst nicht so Wachsamen zu. Je grausamer, desto populärer. Je beliebter noch die Tierart, desto höher ist die Empörung. Doch was ist eigentlich mit den weniger spektakulären Fällen täglicher Tierquälerei? Beinahe zwei Drittel aller angezeigten Fälle werden als Ordnungswidrigkeit behandelt, der Rest der etwa 6000 aktenkundigen Fälle kommen vor Gericht. Die Dunkelziffer liegt bei 1:5000. Daran hat auch die Ergänzung des Grundgesetzes um Artikel 20a bisher nichts geändert. Die Tendenz in den vergangenen Jahren war bisher steigend. Sie können nicht mehr schlafen? Die Zahl der aktenkundigen Fälle gibt einen Anlass für Ursachenforschung. Die sehr hohe Dunkelziffer schreit geradezu nach Abhilfe! Ein Mittel hierfür scheint die Abschreckung durch saftige Strafen zu sein, um der mangelnden Moral und Achtung von Tieren entgegen zu treten.

Ein wichtiger Schritt geht jedoch jeder behördlicher Verfolgung voraus. Zuerst muss Tierquälerei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden! Nur auf Strafanzeigen hin muss die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Die Strafanzeige darf nicht auf Vermutungen basieren, sondern muss konkrete Tatsachen enthalten. Doch scheitern Anzeigen meist nicht an Formalitäten. Ursachen des Scheiterns ist häufig einfach das Phänomen des Wegschauens oder der falschen Einschätzung der Sachlage. Wenn man sich nicht selbst betroffen fühlt, kann man leicht Erklärungen finden, um zu entschuldigen. Außerdem hat man dann ja weniger Arbeit und wird nicht in die Konfrontation mit eingebunden. Mut zum Handeln! Unsere Kampagne soll also Mut machen, Mut machen, im Zweifelsfall lieber einmal zuviel, als bestimmt zu wenig hinzusehen. Erst dann kann gehandelt und dem betroffenen Tier auch geholfen werden. Wir wollen dazu ermutigen, sich zu kümmern. Für alle, die vermeintlich unspektakulär leiden.

(…) An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Tierschutzgsesetz nur für Wirbeltiere gilt. Fische sind recht- und vollkommen schutzlos. Zumindest solange, bis eine allgemeine Empörung den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt. Auskunft, ob Tierquälerei im Falle vorliegt, kann jedes Ordnungsamt, Veterinäramt und die Polizei. (…)


Life MagazinLife Magazin II
Die Themen sind informativ und auch kontrovers. Wir berichten über Aktuelles und alles, was tatsächlich Aktualität verdient hat. Und wie man schon hier erkennen kann, haben wir das Layout verändert, um unseren Lesern eine leichter zugängliche Struktur zu den Inhalten zu ermöglichen.

Aus dem Inhalt
• Tiere aus dem Kofferraum
• Gesucht: Die besten Urlaubsplätze für und mit Tiere • Welpenhandel
• 42 KG pro Quadratmeter–EU freundliche Hühnermast?
• Auslandstierschutz: Chance oder Risiko?
• Animal Hording
• Einen neuen Tierschutz braucht das Land
• Tierschutzgeschichten für kleine Leute
• Das Paderborner Modell • u.v.m.

Die aktuelle Ausgabe steht als Download auf der Website zur Verfügung und wir hoffen, dass viele Tierfreunde von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Verringerung der auf Papier gedruckten Auflage schont die natürlichen Ressourcen und reduziert die Kosten.

CharityLife-Download(PDF)

Der Tierhof Straelen

Gelebter Tierschutz | Zuflucht | Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

Der Tierhof Straelen ist für viele Tiere die ausgesetzt, beschlagnahmt oder einfach nicht mehr gewollt werden zur letzten Zuflucht geworden. Hier wird Tierschutz aktiv rund um die Uhr gelebt, rund einhundert Tiere sind hier Zuhause, Hunde, Katzen, Pferde und Kleintiere. Tierhof Straelen ist besonders für seinen fachkundigen Umgang mit so genannten „gefährlichen Hunden“ und deren Sozialisierung bekannt.
Sehr häufig bitten Ämter und Behörden das Team des Tierhofes um Hilfe, wenn es darum geht gemeldeten Missständen nachzugehen oder eben so genannte „gefährliche Hunde“ sachkundig in Obhut zu nehmen. Hierzu muss ausgesprochen werden, das kein Tier von sich aus verhaltensauffällig wird-die Gründe hierfür liegen so gut wie immer an einer falschen oder missbräuchlichen Umgangsform mit den Tieren und keinesfalls etwa an der Rasse. 
Das Team des Tierhof Straelen steht Behörden seit Jahren kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite. Doch nicht nur, wenn es um Tiere geht.

Die praktische Tierschutzerfahrung vieler Jahre hat gezeigt, dass eine „vorschnelle“ Beschlag- oder Wegnahme eines Tieres nicht der einzige Weg ist. Deshalb wird an Lösungen gearbeitet das Zuhause der Tiere und freie Plätze im Tierheim für unausweichliche Notfälle zu erhalten. Dafür müssen auch oft die Tierhalter im täglichen Leben oder bei speziellen Problemen unterstützt werden, wieder die nötige Balance zu finden. Kurz: Geht es dem Menschen gut, wirkt sich dies positiv auf das Tier aus.
Dieses zu erreichen funktioniert zusammen mit den paritätischen Wohlfahrtsdiensten, die sich an Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen wenden. Neben der wichtigen praktischen Zusammenarbeit für Tiere mit Ämtern, Behörden und Wohlfahrtsverbänden, lebt das ganze Team des Tierhofes durch seinen täglichen Einsatz als Beispiel einer positiven Wertevermittlung, die Akzeptanz für Tiere und deren Bedürfnisse. Der Tierhof Straelen ist deshalb auch eine Instanz der Öffentlichkeitsarbeit als Ansprechpartner für das Verständnis und fachkundige Wissen für das Individuum Tier. Insgesamt umfasst der Tierhof eine Fläche von vierzigtausend Quadratmetern und ist aus privaten Mitteln von Martina Retthofer erworben worden. Seitdem sind die Kapazitäten immer weiter ausgebaut worden als Folge, dass sich immer mehr Menschen und Behörden hilfesuchend an den Tierhof Straelen gewendet haben. Jeder auf dem Tierhof Straelen stellt sich gerne dieser Herausforderung, doch darf keinesfalls verschwiegen werden, das mit dem gestiegen Anspruch an alle Beteiligten und die laufend steigenden Energie- und Versorgungskosten für die Tiere, die Umsetzung auch immer schwieriger wird.

Zum Onlineautritt des Tierhof Straelen

Hilfe im Tierschutzfall

Missstände | Vorgehen | Zuständigkeit
Bei Lösung von Missständen legt Charity für Tiere besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit Veterinärämtern und Behörden, da nur diese Stellen exekutiv handeln können und unmittelbar entscheidungsbefugt sind.

Tierschutzfall, was tun?Der Tierschutzfall
Bei allen Tierschutzfällen gilt, dass der Fall in schriftlicher Form und zusätzlich mit aussagekräftigen Fotos oder Videomaterial dokumentiert werden muss. Die Fragen „wer, was, wann, wo“ müssen stichhaltig ausgeführt werden. Hilfreich sind auch eidesstattliche Aussagen von weiteren Zeugen, die die Fakten bestätigen. Die Falldokumentation muss auf nachvollziehbaren Fakten beruhen, reine Vermutungsaussagen sind nicht geeignet. In Fällen von offensichtlicher Tierquälerei sind in der Regel zuerst das Veterinäramt des Kreises sowie das Ordnungsamt zu informieren. Hier muss der Tierschutzfall zusammen mit der detaillierten Falldokumentation zur Anzeige gebracht werden.
 In akuten Fällen von Tierquälerei, bei denen Sie Zeuge sind, soll zur Abwehr weiteren Schadens sofort auch die Polizei informiert werden.

Fundtiere und herrenlose Tiere
Der Finder muss das Fundtier unverzüglich dem Besitzer, falls bekannt, und ansonsten dem zuständigen Ordnungsamt melden. Für die Aufnahme von Fundtieren ist die Gemeinde zuständig. Das Auffinden eines Tieres muss schriftlich als Fundtieranzeige gemeldet werden, nur so können entstandene Kosten geltend gemacht werden. 
Fundtiere sollen unverzüglich einem Tierarzt zur Untersuchung vorgestellt werden. Auch kann der Tierarzt vorhandene Kennzeichnungschips mit einem Lesegerät auslesen und so den Besitzer ermitteln.

Meldet sich der Besitzer des Fundtieres, muss ihm das Tier ausgehändigt werden. Das Besitzrecht geht erst nach sechs Monaten auf den Finder über. Entstandene Pflege- oder Behandlungskosten sind vom ursprünglichen Besitzer zu erstatten. Unter herrenlosen Tiere versteht man nach bürgerlichem Recht Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Hierzu zählen ausgesetzte, frei lebende oder verwilderte Haustiere sowie Wildtiere in freier Wildbahn.
An ihnen besteht kein Eigentumsrecht und sie unterliegen nicht dem Fundrecht! Die Fundbehörde ist nicht zur Aufnahme und Betreuung verpflichtet. Für Nachfragen gibt Ihnen das Veterinäramt des Landkreises Auskunft.