Veterinäramt untersagt Tierschutzverein Hundehandel

(Schortens/Ostfriesland) Wegen wiederholter tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Verstöße hat das Veterinäramt JadeWeser nach gleichlautenden Medienberichten, einem gemeinnützigen Tierschutzverein aus der Umgebung von Wilhelmshafen, nun die Erlaubnis zur Unterbringung und Vermittlung von Hunden entzogen. Demnach wurden auch zu früh von der Mutter getrennte Welpen nach Deutschland eingeführt und hier an Interessenten verkauft. Ebenfalls gab es mehrfach Beanstandungen bei der Unterbringung der Hunde. Für Hunde aus dem Ausland gelten besondere tierseuchenrechtliche Vorschriften, um das Infektionsrisiko für Tiere und Menschen u.a. durch gefährliche sogenannte "Südlandkrankheiten" so gering wie möglich zu halten.

Das Prinzip "Tierschutztourismus" ist denkbar einfach: Reisende, die zurück nach Deutschland fliegen, werden gebeten sich als Halter der Tiere auszugeben. In Deutschland angekommen werden die Tiere übernommen und an Pflegestellen weitergeben. Von dort aus werden die Hunde an Interessenten vermittelt – meistens gegen Gebühr.

Charity für Tiere e.V. begrüsst das konsequente Vorgehen der Behörden. Schon vor über einem Jahr hat Charity für Tiere e.V. im Vereinsmagazin "Life" auf die Probleme und Risiken hingewiesen, die durch die mittlerweile massenhafte Verbringung von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland entstehen.

Life Magazin | "Auslandstierschutz – Chance oder Risiko"

Das Landratsamt Ludwigsburg hat als Bürger-Info wichtige Hinweise zum Verbringen von Tieren aus dem Ausland bereit gestellt. (mehr)

Redaktionshinweis: Es handelt sich bei dem betroffenen Verein nicht um das Tierheim Wilhemshafen.

Niederlande verbietet das Schächten

Seit Jahren tobt auch in den Niederlanden eine Debatte um das Schächten von Tieren zu religiösen Zwecken. Nun ist mit deutlicher Mehrheit einem Antrag der Partij voor de Dieren – PvdD (Tierschutzpartei) stattgegeben worden, demnach die Tiere unnötiges Leid erfahren, wenn ihnen die großen Blutgefäße am Hals ohne Betäubung durchschnitten werden. In Deutschland ist diese rituelle Tötung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen (Ausnahmeerlaubnisvorbehaltt, §4 TierSchG).

In den Niederlanden sorgt die parlamentarische Entscheidung für Empörung, -wohl aber nicht bei den betroffenen Tieren. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das konventionelle Töten von Wirbeltieren auch auf Schlachthöfen in Deutschland kein Kindergeburtstag ist. Die Beurteilung in dem einen beziehungsweise anderen Fall ist lediglich qualitativer Natur. Unterm Strich bleibt es ein vorsätzliches Töten.

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