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Urteilsverkündung gegen Barbara und Karl-Heinz B. erneut vertagt

Das Ehepaar B. machte nicht erst in Dörrieloh negative Schlagzeilen. Derzeit entscheidet das Amtsgericht Sulingen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Doch statt der erwarteten Urteilsverkündung am 14.5. stellte das angeklagte Ehepaar erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die erste Ablehnung der Richterin ist abgeschmetert worden, wegen fehlender Begründetheit. Bleibt abzuwarten wie es nun mit dem zweiten Befangenheitsantrag weitergeht. Barbara und Karl-Heinz B., die schon in Bevern im Landkreis Holzminden wegen Verstoß gegen den Tierschutz Schlagzeilen machten, reichten weiteres Bildmaterial ein, das wohl die artgerechte Unterbringung von Tieren belegen soll. Dies wird schwerlich gelingen, nachdem auf dem alten Hof der B.´s über 100 Hunde beschlagnahmt werden mussten. Laut Medienberichten sind es nun hauptsächlich Kleintiere die danach dort massenhaft gehalten werden. Dass dies mit Tierschutz nichts zu tun hat liegt auf der Hand. Die selbe Masche ist ebenfalls schon 2003 in Bevern durchgezogen worden. Barbara B. begründete die erbärmlichen Zustände damals – Verstöße gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierschutzgesetz, tote und kranke Tiere – mit Überforderung. Aber man habe ja nur Gutes im Sinn dabei. Was man den B.´s zweifelsfrei attestieren kann ist eine ausgeprägte Art von Realitätsverlust. Denn wie ist es zu vermitteln, dass wieder massenhaft Tiere unter erbärmlichen Bedingung festgestzt wurden, nachdem schon in Bevern Hunderte tote Nager, von Infektionen befallene Hunde aufgetaucht sind? Damals hielten B.´s auch noch über 40 Schweine, die munter mit den Hunden auf dem verdreckten Grundstück fristeten. Die Schweine und alle anderen Tiere sind bis auf etwa 10 Hunde beschlagnahmt worden. Dass sich bei B.´s auch nichts ändern wird, wenn nicht konsequent durchgegriffen, zeigt auch ein Tierhalteverbot gegen Karl-Heinz B., dass vor Bekanntwerden der Zustände in Bevern ausgesprochen wurde. In einem Anhänger sind ein paar Hunde "vergessen" worden und an den Folgen winterlicher Temperaturen gestorben. Sicherlich ist auch diese Tierquälerei nur aus Versehen passiert. 

Die Methode ist immer gleich. Fallen Barbara und Karl-Heinz B. durch ihr Treiben auf, ziehen sie in einen anderen Landkreis. Für die Veterinärämter (es gibt keine Zentraldatei, in der Misstände und Verursacher abrufbar sind) beginnt das Spielchen von neuem. Und da es in den Weiten des Internets immer noch Leute gibt wie hinter dem Pseudonym "Kangalklaus", der gegen Tierschützer hetzt, die gegen das Ehepaar B. vorgehen oder vorgegangen sind, zeigen wir als Betroffene was wir 2003 auf dem Hof in Bevern vorfanden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20 Monate Haft für Landwirt wegen Tierquälerei

„Ein Knaller für den Tierschutz“

(sma). Ein Landwirt aus Weilrod muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis. Das Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte gestern in der Revisionsverhandlung das Urteil des Landgerichts über eine Haftstrafe von 20 Monaten. Außerdem darf der Mann, der mittlerweile im Westerwald lebt, keine Nutztiere mehr halten. Ganzen Beitrag lesen auf Usinger-Anzeiger.de

Blindenhund misshandelt – Blinder Tierhalter angeklagt

Amtsgericht Krefeld eröffnet Verfahren

Vor dem Krefelder Amtsgericht startet am 7.11.07 um 10.30 Uhr das Verfahren gegen einen Blinden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ein Videobeweis zeigt, wie der Angeklagte seinen eigenen Blindenführhund misshandelt. Die Vorsitzende des bundesweit tätigen Tierschutzvereins aus Berlin, Charity für Tiere e.V., Martina Retthofer, die den misshandelte Blindenhündin „Olga“ auf ihrem Tierschutzhof aufgenommen hat, ist als Zeugin benannt worden.

Im Januar diesen Jahres erregte der Fall bundesweit für Aufsehen, da der Blinde aus Krefeld besonders brutal und wohl schon über einen längeren Zeitraum die speziell ausgebildete Hündin misshandelt hat. Die Beweggründe für die Tat stießen auch bei den einschreitenden Behörden, Krankenkasse und Blindenverbände auf große Unverständnis, da der Mann in seinem täglichen Leben auch noch auf die unmittelbare Hilfe des Blindenführhundes angewiesen ist.
Als Reaktion auf den Fall hat sich Charity für Tiere intensiv mit Blindenverbänden und Krankenkassen lösungsorientiert beraten, da sich heraus gestellt hat, dass der Fall aus Krefeld kein Einzelphänomen ist.
Vielfach sind die Blinden im Umgang mit den bis zu 20.000 € teuren, speziell ausgebildeten Hunde überfordert, da zwar die Tiere geschult sind aber der Mensch am Ende Leine nicht.

Zum TV Bericht über Olga.

Blindenhund misshandelt-Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt

Glückliches Ende für "Olga"

Nach einem mehrstündigen Gespräch mit der Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V., erklärte sich die blinde Tierhalterin bereit, den Blindenführhund "Olga" in die Obhut des Tierhof Straelen zu geben. "Olga" wurde bis dato tierschutzwidrig als Blindenführhund eingesetzt. Der Lebenspartner der Tierhalterin ist am 22.12.06 von Charity für Tiere e.V. und dem Veterinäramt Krefeld wegen Tierquälerei angezeigt worden.
Auf einem Videofilm ist zu sehen, wie der blinde Lebenspartner vor einigen Monaten seinen Blindenführhund grausam misshandelte. Dieser Hund ist schon vor einiger Zeit von der Blindenhundschule, aus der er stammte, zurückgeholt worden. Ebenfalls zeigt der Film die Misshandlungen von "Olga", dem Blindenhund der Lebenspartnerin.
Trotz des Schweregrads der Tierquälerei und der weiteren akuten Gefahr für "Olga" war die Staatsanwaltschaft nicht bereit gewesen, "Olga" beschlagnahmen zu lassen.

"Wir werden von unserer Strafanzeige, mit dem Ziel eines Tierhalte- und Umgangsverbot, nicht abrücken. Für die Tierhalterin von "Olga" kann zumindest eine Mittäterschaft angenommen werden, auch wenn die Misshandlungen von ihrem Lebenspartner betrieben wurden. Beide leben schließen zusammen in einer Gemeinschaft. Und solche Misshandlungen kann man nicht übersehen", so die Vorsitzende von Charity, Martina Retthofer.
Die Krankenkasse, die die Kosten für "Olga" übenommen hat, prüft die Möglichkeit  von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, wäre der Blindenhund damit ausser Gefahr.

Zum TV Bericht über Olga.