Beiträge

Der Tierhof Straelen

Gelebter Tierschutz | Zuflucht | Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

Der Tierhof Straelen ist für viele Tiere die ausgesetzt, beschlagnahmt oder einfach nicht mehr gewollt werden zur letzten Zuflucht geworden. Hier wird Tierschutz aktiv rund um die Uhr gelebt, rund einhundert Tiere sind hier Zuhause, Hunde, Katzen, Pferde und Kleintiere. Tierhof Straelen ist besonders für seinen fachkundigen Umgang mit so genannten „gefährlichen Hunden“ und deren Sozialisierung bekannt.
Sehr häufig bitten Ämter und Behörden das Team des Tierhofes um Hilfe, wenn es darum geht gemeldeten Missständen nachzugehen oder eben so genannte „gefährliche Hunde“ sachkundig in Obhut zu nehmen. Hierzu muss ausgesprochen werden, das kein Tier von sich aus verhaltensauffällig wird-die Gründe hierfür liegen so gut wie immer an einer falschen oder missbräuchlichen Umgangsform mit den Tieren und keinesfalls etwa an der Rasse. 
Das Team des Tierhof Straelen steht Behörden seit Jahren kostenfrei mit Rat und Tat zur Seite. Doch nicht nur, wenn es um Tiere geht.

Die praktische Tierschutzerfahrung vieler Jahre hat gezeigt, dass eine „vorschnelle“ Beschlag- oder Wegnahme eines Tieres nicht der einzige Weg ist. Deshalb wird an Lösungen gearbeitet das Zuhause der Tiere und freie Plätze im Tierheim für unausweichliche Notfälle zu erhalten. Dafür müssen auch oft die Tierhalter im täglichen Leben oder bei speziellen Problemen unterstützt werden, wieder die nötige Balance zu finden. Kurz: Geht es dem Menschen gut, wirkt sich dies positiv auf das Tier aus.
Dieses zu erreichen funktioniert zusammen mit den paritätischen Wohlfahrtsdiensten, die sich an Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen wenden. Neben der wichtigen praktischen Zusammenarbeit für Tiere mit Ämtern, Behörden und Wohlfahrtsverbänden, lebt das ganze Team des Tierhofes durch seinen täglichen Einsatz als Beispiel einer positiven Wertevermittlung, die Akzeptanz für Tiere und deren Bedürfnisse. Der Tierhof Straelen ist deshalb auch eine Instanz der Öffentlichkeitsarbeit als Ansprechpartner für das Verständnis und fachkundige Wissen für das Individuum Tier. Insgesamt umfasst der Tierhof eine Fläche von vierzigtausend Quadratmetern und ist aus privaten Mitteln von Martina Retthofer erworben worden. Seitdem sind die Kapazitäten immer weiter ausgebaut worden als Folge, dass sich immer mehr Menschen und Behörden hilfesuchend an den Tierhof Straelen gewendet haben. Jeder auf dem Tierhof Straelen stellt sich gerne dieser Herausforderung, doch darf keinesfalls verschwiegen werden, das mit dem gestiegen Anspruch an alle Beteiligten und die laufend steigenden Energie- und Versorgungskosten für die Tiere, die Umsetzung auch immer schwieriger wird.

Zum Onlineautritt des Tierhof Straelen

Hilfe im Tierschutzfall

Missstände | Vorgehen | Zuständigkeit
Bei Lösung von Missständen legt Charity für Tiere besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit Veterinärämtern und Behörden, da nur diese Stellen exekutiv handeln können und unmittelbar entscheidungsbefugt sind.

Tierschutzfall, was tun?Der Tierschutzfall
Bei allen Tierschutzfällen gilt, dass der Fall in schriftlicher Form und zusätzlich mit aussagekräftigen Fotos oder Videomaterial dokumentiert werden muss. Die Fragen „wer, was, wann, wo“ müssen stichhaltig ausgeführt werden. Hilfreich sind auch eidesstattliche Aussagen von weiteren Zeugen, die die Fakten bestätigen. Die Falldokumentation muss auf nachvollziehbaren Fakten beruhen, reine Vermutungsaussagen sind nicht geeignet. In Fällen von offensichtlicher Tierquälerei sind in der Regel zuerst das Veterinäramt des Kreises sowie das Ordnungsamt zu informieren. Hier muss der Tierschutzfall zusammen mit der detaillierten Falldokumentation zur Anzeige gebracht werden.
 In akuten Fällen von Tierquälerei, bei denen Sie Zeuge sind, soll zur Abwehr weiteren Schadens sofort auch die Polizei informiert werden.

Fundtiere und herrenlose Tiere
Der Finder muss das Fundtier unverzüglich dem Besitzer, falls bekannt, und ansonsten dem zuständigen Ordnungsamt melden. Für die Aufnahme von Fundtieren ist die Gemeinde zuständig. Das Auffinden eines Tieres muss schriftlich als Fundtieranzeige gemeldet werden, nur so können entstandene Kosten geltend gemacht werden. 
Fundtiere sollen unverzüglich einem Tierarzt zur Untersuchung vorgestellt werden. Auch kann der Tierarzt vorhandene Kennzeichnungschips mit einem Lesegerät auslesen und so den Besitzer ermitteln.

Meldet sich der Besitzer des Fundtieres, muss ihm das Tier ausgehändigt werden. Das Besitzrecht geht erst nach sechs Monaten auf den Finder über. Entstandene Pflege- oder Behandlungskosten sind vom ursprünglichen Besitzer zu erstatten. Unter herrenlosen Tiere versteht man nach bürgerlichem Recht Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Hierzu zählen ausgesetzte, frei lebende oder verwilderte Haustiere sowie Wildtiere in freier Wildbahn.
An ihnen besteht kein Eigentumsrecht und sie unterliegen nicht dem Fundrecht! Die Fundbehörde ist nicht zur Aufnahme und Betreuung verpflichtet. Für Nachfragen gibt Ihnen das Veterinäramt des Landkreises Auskunft.

Tierschutz- und Projektunterstützungen

Hier finden Sie eine Auswahl von Tierschutzeinrichtungen und Projekten, die von Charity für Tiere e.V. unterstützt worden sind:

• Tierhof Breitmoser

• Kleine Arche-Handicaptiere

• Tierpflegestelle Holtappels

• Tierheim Wannigsmühle

• Tiertafel Emmerrich

• Tierschutzverein Dorf-Mecklenburg

• Kreistierschutzverein Bad Kissingen

u.v.a