Amtsgericht macht den Sack zu
Ein Nachtrag zum Gerichtsurteil des Amtsgerichts Sulingen gegen das Ehepaar B.
Ehepaar B., das sind Karheinz und Barbara, die mit ihren sogenannten Gnadenhöfen über acht Jahre lang immer wieder in die Schlagzeilen und ins Visier von Behörden und Tierschützern kamen. Die Eingeständnisse, weshalb es zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam, waren prinzipiell immer gleich: Sie waren überfordert mit den Tieren, es ist ihnen über den Kopf gewachsen. Immer, und immer wieder – ob es der, wie Medien in tauften, „Horrorhof von Bevern“ oder Tiergnadenhof Momo war. Jetzt ist erstmal wieder Sense, Punkt. Das macht natürlich kein Tier wieder lebendig, nimmt kein Leid und Schmerz zurück.
Ruhig ist es seit dem Tag der Urteilsverkündung im Sommer dieses Jahres geworden.
Vor dem Urteil konnte Barbara noch die abstrusesten Verschwörungstheorien medial multiplizieren. Das Alpenparlament TV um den Autor Michael Vogt, das ansonsten auch Top Ten Filme wie „Erklärung der Kornkreise Teil 1“ auf der Webpage verbreiten lässt, war dankbarer Erfüllungsgehilfe, fernab jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Laut Barbara startete der Tierhof Straelen eine regelrechte Hexenjagd auf sie. Vogt nickt hierzu, sichtlich betroffen im Interview. Weder die Leiterin des Tierhof Straelen und Vorsitzende von Charity für Tiere, Martina Retthofer, noch der Autor dieses Beitrages Folko Niebelschütz, konnten damals in Bevern nicken, angesichts von mit Demodex-Milben belagerten Hunden, toten Tieren, bis dato nicht erlebten, erbärmlichen hygienischen Zuständen und ein bis auf die Knochen abgemagertes Pony. Und so weiter.
Aber, natürlich ist Barbara in ihren Augen einfach nicht schuld. Wenn Charity für Tiere | Tierhof Straelen Erfahrungen und neue Erkenntnisse zum Treiben der B´s auf dem „Tiergnadenhof“ Momo / Dörrieloh an geeignete Behörden leiten, ist es Pflicht. Nicht weniger und auch nicht mehr. Vogt, dem Alpenparlamentarier, scheint dies artfremder Ethos zu sein. Von Barbara und Karlheinz kann man dagegen nicht mehr erwarten. Nicht erst durch die Parteiergreifung für die B´s eines Schapers, der im Netz unter einem vielsagenden Pseudo allwissend-besserwisserisch seine Träume von Tierschutz in die Tasten kloppt, ist ebenfalls durch die richterliche Bestätigung der Verdachtsmomente wegen Tierquälerei, disqualifiziert. Jener Schaper müsste im Alpenparlament den erleuchteten Heilsbringer sehen und in Vogt den rechten Genossen in Sachen Verschwörungstheorien. Beide verströmen augenscheinlich gern die Duftmarke der Verleumdung. Aus Sicht des Tierschutzes haben sich auch noch andere Personen, die laut Gericht die Umstände mitgetragen haben, aufs Abstellgleis geschoben. Im Sinne für die Tiere, gut so.
Das Amtsgericht Sulingen verurteilte im Juni 2012 Karlheinz B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Barabara B. zu einem Jahr und acht Monate. Ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen über fünf Jahre gab es oben drauf.
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