Amtsgericht macht den Sack zu

Ein Nachtrag zum Gerichtsurteil des Amtsgerichts Sulingen gegen das Ehepaar B.

Ehepaar B., das sind Karheinz und Barbara, die mit ihren sogenannten Gnadenhöfen über acht Jahre lang immer wieder in die Schlagzeilen und ins Visier von Behörden und Tierschützern kamen. Die Eingeständnisse, weshalb es zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam, waren prinzipiell immer gleich: Sie waren überfordert mit den Tieren, es ist ihnen über den Kopf gewachsen. Immer, und immer wieder – ob es der, wie Medien in tauften, „Horrorhof von Bevern“ oder Tiergnadenhof Momo war. Jetzt ist erstmal wieder Sense, Punkt. Das macht natürlich kein Tier wieder lebendig, nimmt kein Leid und Schmerz zurück.

Ruhig ist es seit dem Tag der Urteilsverkündung im Sommer dieses Jahres geworden.
Vor dem Urteil konnte Barbara noch die abstrusesten Verschwörungstheorien medial multiplizieren. Das Alpenparlament TV um den Autor Michael Vogt, das ansonsten auch Top Ten Filme wie „Erklärung der Kornkreise Teil 1“ auf der Webpage verbreiten lässt, war dankbarer Erfüllungsgehilfe, fernab jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Laut Barbara startete der Tierhof Straelen eine regelrechte Hexenjagd auf sie. Vogt nickt hierzu, sichtlich betroffen im Interview. Weder die Leiterin des Tierhof Straelen und Vorsitzende von Charity für Tiere, Martina Retthofer, noch der Autor dieses Beitrages Folko Niebelschütz, konnten damals in Bevern nicken, angesichts von mit Demodex-Milben belagerten Hunden, toten Tieren, bis dato nicht erlebten, erbärmlichen hygienischen Zuständen und ein bis auf die Knochen abgemagertes Pony. Und so weiter.

Aber, natürlich ist Barbara in ihren Augen einfach nicht schuld. Wenn Charity für Tiere | Tierhof Straelen Erfahrungen und neue Erkenntnisse zum Treiben der B´s auf dem „Tiergnadenhof“ Momo / Dörrieloh an geeignete Behörden leiten, ist es Pflicht. Nicht weniger und auch nicht mehr. Vogt, dem Alpenparlamentarier, scheint dies artfremder Ethos zu sein. Von Barbara und Karlheinz kann man dagegen nicht mehr erwarten. Nicht erst durch die Parteiergreifung für die B´s eines Schapers, der im Netz unter einem vielsagenden Pseudo allwissend-besserwisserisch seine Träume von Tierschutz in die Tasten kloppt, ist ebenfalls durch die richterliche Bestätigung der Verdachtsmomente wegen Tierquälerei, disqualifiziert. Jener Schaper müsste im Alpenparlament den erleuchteten Heilsbringer sehen und in Vogt den rechten Genossen in Sachen Verschwörungstheorien. Beide verströmen augenscheinlich gern die Duftmarke der Verleumdung. 
Aus Sicht des Tierschutzes haben sich auch noch andere Personen, die laut Gericht die Umstände mitgetragen haben, aufs Abstellgleis geschoben. Im Sinne für die Tiere, gut so.

Das Amtsgericht Sulingen verurteilte im Juni 2012 Karlheinz B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Barabara B. zu einem Jahr und acht Monate. Ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen über fünf Jahre gab es oben drauf.

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Bundesregierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor

Die Bundesregierung legte am 11.9.12 einen Gesetzentwurf (17/10572) zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor.
Die Novelllierung sieht unter anderem ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem Jahr 2017 und des Schenkelbrandes bei Pferden vor. Neben Änderungen und Ergänzungen weiterer Vorschriften, enthält der Gesetzentwurf Änderungen für die Vorschriften zur Qualzucht, Ermächtigungen in Bezug auf die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkus) sowie eine Ermächtigung auf die Problematik herrenloser Katzen. "Die vorgesehene Regelung in dem neu geschaffenen § 13b soll es den Landesregierungen ermöglichen, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist." (Seite 59 ff.)

Der Bundesregierung ist ebenfalls nicht entgangen, dass das Verbringen von Tieren aus dem Ausland zur Überführung an Dritte vermehrt stattfindet. Auf die damit einhergehenden Probleme und Dubiositäten weisst Charity für Tiere seit langem hin.
"Viele dieser Tiere werden über Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen, oder direkt auf Bestellung an einen neuen Halter vermittelt. Bei den Tieren handelt es sich vielfach um leicht vermittelbare Welpen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und auf dem Luftweg nach Deutschland von so genannten Flugpaten begleitet wird." (Seite 94, Gesetzentwurf 17/10572)
Das Verbringen von Wirbeltieren aus dem Ausland, die Einführung und Vermittlung, ist demnach unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen. Hierzu wird eine Genehmigung nach §11 Abs. 1, Nr. 3b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren) erforderlich, die nicht zu verwechseln ist mit der Erlaubnis nach §11 Abs. 1, Nr. 2 zum Führen einer "tierheimähnlichen Einrichtung".

Die Anhörung zur Novellierung des TierSchG findet am 17. Oktober 2012 statt. Das Inkrafttreten des Gesetzes fände Ende 2012 statt.

Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages, Drucksache 17/10572 (PDF, ext. Downloadlink bundestag.de)