Beiträge

Blindenhund misshandelt – Blinder Tierhalter angeklagt

Amtsgericht Krefeld eröffnet Verfahren

Vor dem Krefelder Amtsgericht startet am 7.11.07 um 10.30 Uhr das Verfahren gegen einen Blinden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ein Videobeweis zeigt, wie der Angeklagte seinen eigenen Blindenführhund misshandelt. Die Vorsitzende des bundesweit tätigen Tierschutzvereins aus Berlin, Charity für Tiere e.V., Martina Retthofer, die den misshandelte Blindenhündin „Olga“ auf ihrem Tierschutzhof aufgenommen hat, ist als Zeugin benannt worden.

Im Januar diesen Jahres erregte der Fall bundesweit für Aufsehen, da der Blinde aus Krefeld besonders brutal und wohl schon über einen längeren Zeitraum die speziell ausgebildete Hündin misshandelt hat. Die Beweggründe für die Tat stießen auch bei den einschreitenden Behörden, Krankenkasse und Blindenverbände auf große Unverständnis, da der Mann in seinem täglichen Leben auch noch auf die unmittelbare Hilfe des Blindenführhundes angewiesen ist.
Als Reaktion auf den Fall hat sich Charity für Tiere intensiv mit Blindenverbänden und Krankenkassen lösungsorientiert beraten, da sich heraus gestellt hat, dass der Fall aus Krefeld kein Einzelphänomen ist.
Vielfach sind die Blinden im Umgang mit den bis zu 20.000 € teuren, speziell ausgebildeten Hunde überfordert, da zwar die Tiere geschult sind aber der Mensch am Ende Leine nicht.

Zum TV Bericht über Olga.

Video zeigt Misshandlung von Blindenführhund

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Krefelder, in dessen Wohnung der Labrador lebte. Vetreter des Vereins Charity für Tiere stellten kurz vor Weihnachten Strafanzeige.


Artikel Westdeutsche Zeitung-Download (PDF)

 

 

 

 

Blindenhund misshandelt-Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt

Glückliches Ende für "Olga"

Nach einem mehrstündigen Gespräch mit der Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V., erklärte sich die blinde Tierhalterin bereit, den Blindenführhund "Olga" in die Obhut des Tierhof Straelen zu geben. "Olga" wurde bis dato tierschutzwidrig als Blindenführhund eingesetzt. Der Lebenspartner der Tierhalterin ist am 22.12.06 von Charity für Tiere e.V. und dem Veterinäramt Krefeld wegen Tierquälerei angezeigt worden.
Auf einem Videofilm ist zu sehen, wie der blinde Lebenspartner vor einigen Monaten seinen Blindenführhund grausam misshandelte. Dieser Hund ist schon vor einiger Zeit von der Blindenhundschule, aus der er stammte, zurückgeholt worden. Ebenfalls zeigt der Film die Misshandlungen von "Olga", dem Blindenhund der Lebenspartnerin.
Trotz des Schweregrads der Tierquälerei und der weiteren akuten Gefahr für "Olga" war die Staatsanwaltschaft nicht bereit gewesen, "Olga" beschlagnahmen zu lassen.

"Wir werden von unserer Strafanzeige, mit dem Ziel eines Tierhalte- und Umgangsverbot, nicht abrücken. Für die Tierhalterin von "Olga" kann zumindest eine Mittäterschaft angenommen werden, auch wenn die Misshandlungen von ihrem Lebenspartner betrieben wurden. Beide leben schließen zusammen in einer Gemeinschaft. Und solche Misshandlungen kann man nicht übersehen", so die Vorsitzende von Charity, Martina Retthofer.
Die Krankenkasse, die die Kosten für "Olga" übenommen hat, prüft die Möglichkeit  von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, wäre der Blindenhund damit ausser Gefahr.

Zum TV Bericht über Olga.