Kommentierung und Sachergänzung zu der Stellungnahme von Retriever in Not e.V.

Aufgrund der Pressemitteilung von Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen "Größte deutsche Zuchthundehilfe übereignet infektiöse Hunde" vom 15.11.12, veröffentlichte der darin angesprochene Verein Retriever in Not e.V. eine Stellungnahme, die wegen vorhandener Ungenauigkeiten hier entsprechend auch mit Ergänzungen zur Sache kommentiert wird.

Kommentierung lesen auf Tierhof-Straelen.de

Tierschutzverein aus Bad Sassendorf wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz abgeurteilt

Gesetze und Vorschriften nehmen die Verantwortlichen beim bekannten Tierschutzverein aus Bad Sassendorf anscheinend nicht sehr ernst.
Die 3. kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsbergs verurteilte in zweiter Instanz die Vorstandsvorsitzende gestern wegen des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zu 20 Tagessätzen. Der Verein verschickte per Post an eine für ihn tätige Pflegestelle das verschreibungspflichtige Antibiotikum Amoxiclav für einen Hund, der an massiven Infektionen litt.
Seit Monaten steht der Verein in Kritik wegen zweifelhafter Tierschutzabsichten im Zusammenhang mit massenhafter Einfuhr von Hunden aus dem Ausland.

Artikel lesen auf Soester-Anzeiger.de: "Pillen per Post: Tierschutzverein verurteilt"

Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz pro Erlaubnispflicht

Nach einem Medienbericht ist die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., kurz TVT, ebenso wie Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen für eine Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland in die Bundesrepublik.

Ebenfalls sehr aufschlussreich sind folgende Merkblätter vom TVT: Hundeimporte (Stand: Okt. 2012) sowie Tierschutz oder Hundehandel? Eine Entscheidungshilfe für zukünftige Hundebesitzer

Am Freitag, 19.10.12 findet beim Berufspolitischen Forum der Tierärztekammer Nordrhein ein Vortrag von Dr. Sylvia Heesen zum Thema Tierimporte aus Süd- und Osteuropa statt: "Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa – tierschutzrechtliche Bewertung. Ein Plädoyer für die staatliche Kontrolle".

Mehr zum Thema "Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren" im Zusammenhang mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes: Offener Brief an Bundesmisterin Aigner

Informationen zum TVT – www.tierschutz-tvt.de

Novellierung Tierschutzgesetz: IZT für Genehmigungspflicht für jeglichen Auslandsimport von Tieren

Der IZT begruesst diese geplante Erlaubnispflicht ausdruecklich. Aus diesem Grund haben wir einen Brief an Bundesministerin Ise Aigner geschrieben. Ganzen Beitrag lesen von: Internationaler Zusammenschluss für Tierschutz (IZT)

Amtsgericht macht den Sack zu

Ein Nachtrag zum Gerichtsurteil des Amtsgerichts Sulingen gegen das Ehepaar B.

Ehepaar B., das sind Karheinz und Barbara, die mit ihren sogenannten Gnadenhöfen über acht Jahre lang immer wieder in die Schlagzeilen und ins Visier von Behörden und Tierschützern kamen. Die Eingeständnisse, weshalb es zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam, waren prinzipiell immer gleich: Sie waren überfordert mit den Tieren, es ist ihnen über den Kopf gewachsen. Immer, und immer wieder – ob es der, wie Medien in tauften, „Horrorhof von Bevern“ oder Tiergnadenhof Momo war. Jetzt ist erstmal wieder Sense, Punkt. Das macht natürlich kein Tier wieder lebendig, nimmt kein Leid und Schmerz zurück.

Ruhig ist es seit dem Tag der Urteilsverkündung im Sommer dieses Jahres geworden.
Vor dem Urteil konnte Barbara noch die abstrusesten Verschwörungstheorien medial multiplizieren. Das Alpenparlament TV um den Autor Michael Vogt, das ansonsten auch Top Ten Filme wie „Erklärung der Kornkreise Teil 1“ auf der Webpage verbreiten lässt, war dankbarer Erfüllungsgehilfe, fernab jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Laut Barbara startete der Tierhof Straelen eine regelrechte Hexenjagd auf sie. Vogt nickt hierzu, sichtlich betroffen im Interview. Weder die Leiterin des Tierhof Straelen und Vorsitzende von Charity für Tiere, Martina Retthofer, noch der Autor dieses Beitrages Folko Niebelschütz, konnten damals in Bevern nicken, angesichts von mit Demodex-Milben belagerten Hunden, toten Tieren, bis dato nicht erlebten, erbärmlichen hygienischen Zuständen und ein bis auf die Knochen abgemagertes Pony. Und so weiter.

Aber, natürlich ist Barbara in ihren Augen einfach nicht schuld. Wenn Charity für Tiere | Tierhof Straelen Erfahrungen und neue Erkenntnisse zum Treiben der B´s auf dem „Tiergnadenhof“ Momo / Dörrieloh an geeignete Behörden leiten, ist es Pflicht. Nicht weniger und auch nicht mehr. Vogt, dem Alpenparlamentarier, scheint dies artfremder Ethos zu sein. Von Barbara und Karlheinz kann man dagegen nicht mehr erwarten. Nicht erst durch die Parteiergreifung für die B´s eines Schapers, der im Netz unter einem vielsagenden Pseudo allwissend-besserwisserisch seine Träume von Tierschutz in die Tasten kloppt, ist ebenfalls durch die richterliche Bestätigung der Verdachtsmomente wegen Tierquälerei, disqualifiziert. Jener Schaper müsste im Alpenparlament den erleuchteten Heilsbringer sehen und in Vogt den rechten Genossen in Sachen Verschwörungstheorien. Beide verströmen augenscheinlich gern die Duftmarke der Verleumdung. 
Aus Sicht des Tierschutzes haben sich auch noch andere Personen, die laut Gericht die Umstände mitgetragen haben, aufs Abstellgleis geschoben. Im Sinne für die Tiere, gut so.

Das Amtsgericht Sulingen verurteilte im Juni 2012 Karlheinz B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Barabara B. zu einem Jahr und acht Monate. Ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen über fünf Jahre gab es oben drauf.

Mehr zum Thema: kreiszeitung.de – Eine letzte Chance

Bundesregierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor

Die Bundesregierung legte am 11.9.12 einen Gesetzentwurf (17/10572) zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor.
Die Novelllierung sieht unter anderem ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem Jahr 2017 und des Schenkelbrandes bei Pferden vor. Neben Änderungen und Ergänzungen weiterer Vorschriften, enthält der Gesetzentwurf Änderungen für die Vorschriften zur Qualzucht, Ermächtigungen in Bezug auf die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkus) sowie eine Ermächtigung auf die Problematik herrenloser Katzen. "Die vorgesehene Regelung in dem neu geschaffenen § 13b soll es den Landesregierungen ermöglichen, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist." (Seite 59 ff.)

Der Bundesregierung ist ebenfalls nicht entgangen, dass das Verbringen von Tieren aus dem Ausland zur Überführung an Dritte vermehrt stattfindet. Auf die damit einhergehenden Probleme und Dubiositäten weisst Charity für Tiere seit langem hin.
"Viele dieser Tiere werden über Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen, oder direkt auf Bestellung an einen neuen Halter vermittelt. Bei den Tieren handelt es sich vielfach um leicht vermittelbare Welpen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und auf dem Luftweg nach Deutschland von so genannten Flugpaten begleitet wird." (Seite 94, Gesetzentwurf 17/10572)
Das Verbringen von Wirbeltieren aus dem Ausland, die Einführung und Vermittlung, ist demnach unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen. Hierzu wird eine Genehmigung nach §11 Abs. 1, Nr. 3b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren) erforderlich, die nicht zu verwechseln ist mit der Erlaubnis nach §11 Abs. 1, Nr. 2 zum Führen einer "tierheimähnlichen Einrichtung".

Die Anhörung zur Novellierung des TierSchG findet am 17. Oktober 2012 statt. Das Inkrafttreten des Gesetzes fände Ende 2012 statt.

Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages, Drucksache 17/10572 (PDF, ext. Downloadlink bundestag.de)

Miese Polit-Propaganda: Ursula Roth will Tierheimtiere töten

Bildquelle: www.fwg-zp.de/Liegt es an den kommenden Wahlen in Bayern 2013 und 2014 oder ist es einfach der Versuch einer Gemeinderätin aus Ebersberg endlich einmal über die Grenzen des Landkreises wahrgenommen zu werden? Mit Hilfe des medialen Sommerlochs ist letzteres, in Kombination mit zynischen, realitätsverdrehten Äußerungen und weltfremden Ansichten gelungen. Ursula Roth von der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) fordert das Töten von Tieren, die länger als drei Monate im Tierheim sind. Die Tiere würden im Tierheim, wenn sie keinen Menschen mehr hätten, wie im Gefängnis seelisch verkümmern. Trotz gegenteiliger Beteuerungen von Roth, geht es wie so häufig ums liebe Geld. Laut Merkur Online ärgert sich Roth, dass im Einzelfall die „tatsächlichen Kosten (Anm. Red.: für Fundtiere) durchaus bei 1000 Euro liegen“. „Da bekomme ich einen dicken Hals, wenn ich mir vorstelle, von wie wenig manche Menschen täglich leben müssen“. Der Grünen-Fraktionssprecher Helmut Obermaier springt sodann auf den Zug auf, zeigt Verständnis für ihre Aussage, denn die 25 Euro pro Tier und Tag lägen schließlich „weit über dem Hartz IV-Satz“. Wie so oft werden die Empfänger staatlicher Leistungen instrumentalisiert, je nachdem, aus welcher Richtung der Wind gerade bläst. Vielleicht sollte das Duo Roth und Obermaier lieber mit einem guten Beispiel vorangehen und ihre Poltikertantiemen dem öffentlichen Gemeinwohl spenden, oder besser noch etwas an der Situation von Leistungsempfängern ändern. Stattdessen wird hier der Hartz IV-Regelsatz als Messlatte gegenüber anderen öffentlichen Ausgaben missbraucht. Der Argumentationskette folgend schafft es Roth sich in einem faschistoiden Kontext aufzuhalten. Wer pflege- und hilfsbedürftig ist und hohe Kosten verursacht, könnte demnach zu seinem eigenen Wohl euthanasiert werden.

Opfer werden doppelt bestraft: Bei allen Bemühungen Roths sich unglaubwürdigerweise als tierfreundlich darzustellen, erkennt sie nicht, dass Fundtiere ohnehin unschuldige Opfer verantwortungsloser Tierhalter sind. Sie quasi ein zweites Mal zu bestrafen und der Giftspritze zu übergeben, hat weder etwas mit Rechtstaatlichkeit noch mit dem Schutz von Schwachen in der Gesellschaft zu tun. Der Eindruck von Ignoranz drängt sich auf, ignorant auch gegen bestehendes Recht in Form des Tierschutzgesetzes und des Verfassungsgrundsatzes (Grundgesetz, Artikel 20a).

Ursachenbekämpfung statt Opferbestrafung: Tierheime sind immer die letzte Zuflucht von Tieren in Not, die eigentlichen Verursacher gehen straffrei aus. Dabei kann es durchaus juristisch relevant sein, ein Haustier auszusetzen. Auch wenn andere die Kosten dafür zahlen müssen und das Tier dadurch unnötigen Leiden ausgesetzt war. Die bundesweite Einführung einer Registrierungspflicht für Haustiere würde die Chance erhöhen, anhand der Kennzeichnung den Tierhalter ausfindig zu machen und zur Kasse zu bitten. Ebenfalls ist ein Nachweis über die sachkundigen und charakterlichen Voraussetzungen zukünftiger Tierhalter empfehlenswert. Dass zum Beispiel bei vielen verhaltensauffälligen Hunden das Problem am Ende der Leine hängt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Jährlich werden in die Republik Hundertausende Tiere aus dem Ausland, oft unter erbarmungswürdigen Transportumständen eingeschleppt, ohne die Tierschutzprobleme vor Ort in den Ländern substantiell anzugehen, geschweige denn zur Lösung beigetragen wird. Die Tierheime, und das gilt leider auch für CfT e.V. | Tierhof Stralen, sind voll. Nicht jedes Tier aus dem Ausland bleibt nach seinem Abtransport bei seinem Menschen, sondern landet auch im Tierheim. Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen plädieren seit langem dafür, dass ein gesetzlicher Riegel gegen den Tierschutztourismus geschoben wird.

Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe: Besser noch, dessen Lied ich wohl oder übel singen muss. Denn waren es nicht genau die Damen und Herren vom Bund aus Bonn mit der Speerspitze aus München, die seit Jahren gegen eine professionelle Mittelbeschaffung und folglich gegen die Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln gehetzt habenmit dem Argument, die professionelle Werbung von Förderern sei unseriös? Viel lieber hat man beim Bund und deren Mitgliedsvereinen u.a. auf die Beschaffung von Spenden aus Erbschaften und öffentlichen Zuschüssen gesetzt. Setzt sich die Meinung Roths durch, werden entweder unschuldige Tiere aus Kostengründen getötet oder der Tierschutzverein im Landkreis Ebersberg kann im schlimmsten Fall schließen. Tierschutz bedeutet auch, eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Charity für Tiere e.V. trägt mit Hilfe von Förderern des Vereins zur Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen der Möglichkeiten bei. Dabei sind und bleiben wir unabhängig von politischem Gutdünken.

Kein Tier wird getötet: Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen haben noch nie ein gesundes Tier einschläfern lassen. Und schon gar nicht zur Vermeidung von Unterbringungs, Versorgungs- und Tierarztkosten. Bleibt zu hoffen, dass die Vereine, die am Tropf politischen Gustos hängen, ihrer Verantwortung gegenüber hilfsbedürftigen Tieren ebenso gerecht werden.
Gemeinderätin Roth sollte von ihrem Amt zurücktreten. Sie hat nicht erkannt, welche wichtige Aufgabe Tierschutzvereine für die Zivilgesellschaft leisten. Es ist ebenfalls nicht vermittelbar, wie Ursula Roths Aussagen in Einklang mit der Verfassung und dem Tierschutzgesetz zu bringen sind. Sie setzt sich schlicht und ergreifend darüber hinweg. Moralisch besonders verwerflich ist die Tatsache, dass Frau Roth aus Kostengründen gesellschaftlich Schwächere gegeneinander ausspielt – nämlich Tierheimtiere und Empfänger von Sozialleistungen. Nicht im Mindestmaß scheint sie verstehen zu können wie brandgefährlich es ist, den Versorgungsanspruch von bedürftigen Menschen und Tieren durch ein Kostenargument zu eliminieren.

Bildquelle: Freie-Wähler-Gemeinschaft Zorneding-Pöring | www.fwg-zp.de

Bündnis „Pro Katze“: Osnabrück auf dem Weg zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Das Bündnis "Pro Katze", das auch von Charity für Tiere | Tierhof Straelen unterstützt wird, meldet großen Erfolg. „Nach Verabschiedung des vorgelegten Beschlusses wird das Bündnis „Pro Katze“ die Stadt Osnabrück bei der Umsetzung von Kastrationen und der Öffentlichkeitsarbeit tatkräftig zur Seite stehen“, bekräftigt Dr. Martina Stephany von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Das Bündnis fordert den Rat der Stadt Osnabrück auf, allen geplanten Maßnahmen zuzustimmen und somit eine Vorbildfunktion in Sachen Katzenschutz einzunehmen." Weiter lesen bei Tasso


„Tiergnadenhof“ Momo: Staatsanwalt fordert Haftstrafen gegen Betreiberehepaar

Wie wir berichteten entscheidet derzeit das Amtsgericht Sulingen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt unter Vorsatz gegen die Eheleute B.. Die lang erwartete Urteilverkündung soll am kommenden Montag stattfinden. Über Jahre wiesen die Eheleute trotz aussagekräftiger Bilder und unabhängiger Zeugenberichte jegliche Schuld von sich – bei einigen Internettierschützern und sogar bei Medienvertretern fanden sich Fürsprecher. Für viele Tierschützer und auch für die Vorstände von Charity für Tiere | Tierhof Straelen, die vor den Machenschaften unter dem Deckmantel des Tierschutz seit Jahren warnen, begann regelrecht ein öffentliches Spiesrutenlaufen. Im Netz wurde und wird denunziert, was das Zeug hält. Offenbar werden nun die angeprangerten Kritiker vom Staatsanwalt bestätigt: er fordert die Haftstrafe! Weiter lesen Sulinger Kreiszeitung

 

Urteilsverkündung gegen Barbara und Karl-Heinz B. erneut vertagt

Das Ehepaar B. machte nicht erst in Dörrieloh negative Schlagzeilen. Derzeit entscheidet das Amtsgericht Sulingen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Doch statt der erwarteten Urteilsverkündung am 14.5. stellte das angeklagte Ehepaar erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die erste Ablehnung der Richterin ist abgeschmetert worden, wegen fehlender Begründetheit. Bleibt abzuwarten wie es nun mit dem zweiten Befangenheitsantrag weitergeht. Barbara und Karl-Heinz B., die schon in Bevern im Landkreis Holzminden wegen Verstoß gegen den Tierschutz Schlagzeilen machten, reichten weiteres Bildmaterial ein, das wohl die artgerechte Unterbringung von Tieren belegen soll. Dies wird schwerlich gelingen, nachdem auf dem alten Hof der B.´s über 100 Hunde beschlagnahmt werden mussten. Laut Medienberichten sind es nun hauptsächlich Kleintiere die danach dort massenhaft gehalten werden. Dass dies mit Tierschutz nichts zu tun hat liegt auf der Hand. Die selbe Masche ist ebenfalls schon 2003 in Bevern durchgezogen worden. Barbara B. begründete die erbärmlichen Zustände damals – Verstöße gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierschutzgesetz, tote und kranke Tiere – mit Überforderung. Aber man habe ja nur Gutes im Sinn dabei. Was man den B.´s zweifelsfrei attestieren kann ist eine ausgeprägte Art von Realitätsverlust. Denn wie ist es zu vermitteln, dass wieder massenhaft Tiere unter erbärmlichen Bedingung festgestzt wurden, nachdem schon in Bevern Hunderte tote Nager, von Infektionen befallene Hunde aufgetaucht sind? Damals hielten B.´s auch noch über 40 Schweine, die munter mit den Hunden auf dem verdreckten Grundstück fristeten. Die Schweine und alle anderen Tiere sind bis auf etwa 10 Hunde beschlagnahmt worden. Dass sich bei B.´s auch nichts ändern wird, wenn nicht konsequent durchgegriffen, zeigt auch ein Tierhalteverbot gegen Karl-Heinz B., dass vor Bekanntwerden der Zustände in Bevern ausgesprochen wurde. In einem Anhänger sind ein paar Hunde "vergessen" worden und an den Folgen winterlicher Temperaturen gestorben. Sicherlich ist auch diese Tierquälerei nur aus Versehen passiert. 

Die Methode ist immer gleich. Fallen Barbara und Karl-Heinz B. durch ihr Treiben auf, ziehen sie in einen anderen Landkreis. Für die Veterinärämter (es gibt keine Zentraldatei, in der Misstände und Verursacher abrufbar sind) beginnt das Spielchen von neuem. Und da es in den Weiten des Internets immer noch Leute gibt wie hinter dem Pseudonym "Kangalklaus", der gegen Tierschützer hetzt, die gegen das Ehepaar B. vorgehen oder vorgegangen sind, zeigen wir als Betroffene was wir 2003 auf dem Hof in Bevern vorfanden: