Zur Erinnerung: „Führerscheinpflicht“ für Hundehalter in Niedersachsen ab 01.07.

Wer in Niedersachsen einen Hund halten möchte, muss ab sofort seine Sachkunde nachweisen – unabhängig von der Rassezugehörigkeit des Hundes. Bisher galt eine Übergangsfrist. Die Nachweispflicht ab dem 01. Juli 2013 gilt für „Hundeneulinge“, denn wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits einen Hund ohne Unterbrechung über zwei Jahre gehalten hat, braucht seine Sachkunde zum Führen und Halten von Hunden nicht mehr nachzuweisen.

Grundsätzlich soll der Hundehalter seine Fähigkeit nachweisen, den eigenen Hund situationsgerecht einzuschätzen und Alltagssituationen bewältigen können.

• Wer nach dem 01.07.2011 einen Hund anschafft, muss sich prüfen lassen.
• Nicht prüfen lassen muss sich, wer davor 2 Jahre lang einen Hund gehalten hat, Nachweis kann über die Steuerbescheide geführt werden.
• Prüfung für alle Hunde, unabhängig von Größe, Gewicht, Alter und Rasse

Der genau Gesetzestext lautet: „Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Ohne die entsprechenden Prüfungen gilt als sachkundig, wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung (oder Betreuung für eine juristische Person) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.“

„Es muss deutlich werden, dass der Halter seinen Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss seinen Hund so kontrollieren, dass keine Gefahren und keine Belästigungen entstehen.“

Fragen zum Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen beantworten die jeweilig für die Gemeinden zuständigen Ordnungs- und Veterinärämter.

 

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