Tod durch Vernachlässigung: Lächerliches Strafmaß für Tierquäler
Wer meint, dass wegen des Staatszieles Tierschutz, welches ja schließlich seit Jahren Teil des Grundgesetzes ist, Tierquälerei angemessen bestraft wird, der irrt – aber gewaltig.
Würde der Hintergrund des Gerichtsverfahrens beim Amtsgericht Ople vom 23.1.12 nicht bekannt sein, könnte man unter Berücksichtigung des Urteils einer viermonatigen Bewährungsstrafe denken, der Delinquent hätte am nächst gelegen Kiosk ein paar Lollis entwendet. Weit gefehlt… Hier geht es zum Artikel der Siegener Zeitung
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