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Krähenkiller in Straelen gestellt

Charity für Tiere e.V. stellt Strafanzeige gegen Jäger

(Straelen/ NRW) Nach einer anonymen Anzeige am Samstagabend wegen grausamer Tötung von Krähen in Straelen, findet Charity für Tiere e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt und Veterinäramt zahlreiche Krähen und Taubenkadaver in einer tierschutzwidrigen Falle auf einem Privatgrundstück. Charity für Tiere erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger.

Sofort nachdem die Anzeige bei der erste Vorsitzenden und Betreiberin des „Tierhof Straelen“, Martina Retthofer am Samstag gegen 20.00 Uhr einging, setze sie sich mit dem Veterinäramt des Kreises Kleve in Verbindung. Gegen 20.30 Uhr trafen Tierschützer von Charity für Tiere e.V. /Tierhof Straelen mit dem durch das Veterinäramt verständigte Ordnungsamt und der Polizei auf einem beschriebenen Grundstück ein und fanden in einer weder tierschutz-, noch waidgerechten Falle 5 lebende Krähen und eine nicht mehr näher zu beziffernde Anzahl Taubenkadaver. Die Krähen sind sofort aus der großen Fallenkonstruktion, die innen mit Schlingen und Haken bestückt wurde, frei gelassen worden. Die Falle gehört einem Jäger aus Straelen, der kurze Zeit später ebenfalls eintraf. Stellungnahmen des Jägers zum tatsächlichen Motiv oder der genauen Anzahl der gefangenen und getöteten Krähen, liegen nicht vor.

„Krähen gehören zu den Wildvögeln, die unter das Tierschutzgesetz fallen. Die Jagd der Tiere unterliegt waid- und tierschutzgerechten Anforderungen, die in diesem Fall in keinster Weise zutreffen“, so Martina Retthofer. Im Gegenteil ist die selbstkonstruierte Falle dergestalt, dass sich die Krähen in Haken und Schlingen verfangen und elendig zu Grunde gehen können. Die Falle wurde zusätzlich mit Tauben als Lockvögel für die Krähen bestückt. Krähen unterliegen von April bis Oktober dem Schutz vor Jagd. Sowohl Charity für Tiere e.V. als auch die Ordnungsbehörden stellen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und werden den Fall ebenfalls bei der zuständigen Jagdbehörde zur Anzeige bringen.

Video zeigt Misshandlung von Blindenführhund

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Krefelder, in dessen Wohnung der Labrador lebte. Vetreter des Vereins Charity für Tiere stellten kurz vor Weihnachten Strafanzeige.


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Blindenhund misshandelt-Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt

Glückliches Ende für "Olga"

Nach einem mehrstündigen Gespräch mit der Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V., erklärte sich die blinde Tierhalterin bereit, den Blindenführhund "Olga" in die Obhut des Tierhof Straelen zu geben. "Olga" wurde bis dato tierschutzwidrig als Blindenführhund eingesetzt. Der Lebenspartner der Tierhalterin ist am 22.12.06 von Charity für Tiere e.V. und dem Veterinäramt Krefeld wegen Tierquälerei angezeigt worden.
Auf einem Videofilm ist zu sehen, wie der blinde Lebenspartner vor einigen Monaten seinen Blindenführhund grausam misshandelte. Dieser Hund ist schon vor einiger Zeit von der Blindenhundschule, aus der er stammte, zurückgeholt worden. Ebenfalls zeigt der Film die Misshandlungen von "Olga", dem Blindenhund der Lebenspartnerin.
Trotz des Schweregrads der Tierquälerei und der weiteren akuten Gefahr für "Olga" war die Staatsanwaltschaft nicht bereit gewesen, "Olga" beschlagnahmen zu lassen.

"Wir werden von unserer Strafanzeige, mit dem Ziel eines Tierhalte- und Umgangsverbot, nicht abrücken. Für die Tierhalterin von "Olga" kann zumindest eine Mittäterschaft angenommen werden, auch wenn die Misshandlungen von ihrem Lebenspartner betrieben wurden. Beide leben schließen zusammen in einer Gemeinschaft. Und solche Misshandlungen kann man nicht übersehen", so die Vorsitzende von Charity, Martina Retthofer.
Die Krankenkasse, die die Kosten für "Olga" übenommen hat, prüft die Möglichkeit  von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, wäre der Blindenhund damit ausser Gefahr.

Zum TV Bericht über Olga.