Blindenführhunde: Neues Merkblatt vom TVT

 

Der Blindenführhund-Eine Entscheidungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen

Herausgeber: TVT-Tierärztliche Vereinigung für den Tierschutz e.V.

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Charity LIFE Magazin

Das Charity Life Magazin ist das offizielle Magazin von Charity für Tiere für Tierfreunde, Mitglieder und Förderer. Im Magazin werden interessante Tierschutzthemen kompakt und mit Hintergrund aufgearbeitet. Wir berichten zusätzlich über unseren Tierschutz und die Arbeit der von uns geförderten Tierschutzpartner und -projekte. Fördermitglieder erhalten Charity Life kostenlos.

Life Magazin Life Magazin I
Titelthema: Tierquälerei als Kavaliersdelikt-Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Wirft man einen Blick in der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes in die Rubrik Umweltdelikte, findet man dort rund 6000 angezeigte Fälle von Tierquälerei im Jahr 2005. Jedoch gehen Experten davon aus, dass die tatsächlich stattfindende Gewalt gegen Tiere weit höher liegt. Ein Grund mehr die Kampagne „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“ zu starten. Wer als Hühnerbaron im Handstreich mehrere zehntausend Legehennen vergast, schafft es garantiert nach ganz vorn in die Boulevardblätter und zieht sich den Zorn auch der sonst nicht so Wachsamen zu. Je grausamer, desto populärer. Je beliebter noch die Tierart, desto höher ist die Empörung. Doch was ist eigentlich mit den weniger spektakulären Fällen täglicher Tierquälerei? Beinahe zwei Drittel aller angezeigten Fälle werden als Ordnungswidrigkeit behandelt, der Rest der etwa 6000 aktenkundigen Fälle kommen vor Gericht. Die Dunkelziffer liegt bei 1:5000. Daran hat auch die Ergänzung des Grundgesetzes um Artikel 20a bisher nichts geändert. Die Tendenz in den vergangenen Jahren war bisher steigend. Sie können nicht mehr schlafen? Die Zahl der aktenkundigen Fälle gibt einen Anlass für Ursachenforschung. Die sehr hohe Dunkelziffer schreit geradezu nach Abhilfe! Ein Mittel hierfür scheint die Abschreckung durch saftige Strafen zu sein, um der mangelnden Moral und Achtung von Tieren entgegen zu treten.

Ein wichtiger Schritt geht jedoch jeder behördlicher Verfolgung voraus. Zuerst muss Tierquälerei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden! Nur auf Strafanzeigen hin muss die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Die Strafanzeige darf nicht auf Vermutungen basieren, sondern muss konkrete Tatsachen enthalten. Doch scheitern Anzeigen meist nicht an Formalitäten. Ursachen des Scheiterns ist häufig einfach das Phänomen des Wegschauens oder der falschen Einschätzung der Sachlage. Wenn man sich nicht selbst betroffen fühlt, kann man leicht Erklärungen finden, um zu entschuldigen. Außerdem hat man dann ja weniger Arbeit und wird nicht in die Konfrontation mit eingebunden. Mut zum Handeln! Unsere Kampagne soll also Mut machen, Mut machen, im Zweifelsfall lieber einmal zuviel, als bestimmt zu wenig hinzusehen. Erst dann kann gehandelt und dem betroffenen Tier auch geholfen werden. Wir wollen dazu ermutigen, sich zu kümmern. Für alle, die vermeintlich unspektakulär leiden.

(…) An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Tierschutzgsesetz nur für Wirbeltiere gilt. Fische sind recht- und vollkommen schutzlos. Zumindest solange, bis eine allgemeine Empörung den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt. Auskunft, ob Tierquälerei im Falle vorliegt, kann jedes Ordnungsamt, Veterinäramt und die Polizei. (…)


Life MagazinLife Magazin II
Die Themen sind informativ und auch kontrovers. Wir berichten über Aktuelles und alles, was tatsächlich Aktualität verdient hat. Und wie man schon hier erkennen kann, haben wir das Layout verändert, um unseren Lesern eine leichter zugängliche Struktur zu den Inhalten zu ermöglichen.

Aus dem Inhalt
• Tiere aus dem Kofferraum
• Gesucht: Die besten Urlaubsplätze für und mit Tiere • Welpenhandel
• 42 KG pro Quadratmeter–EU freundliche Hühnermast?
• Auslandstierschutz: Chance oder Risiko?
• Animal Hording
• Einen neuen Tierschutz braucht das Land
• Tierschutzgeschichten für kleine Leute
• Das Paderborner Modell • u.v.m.

Die aktuelle Ausgabe steht als Download auf der Website zur Verfügung und wir hoffen, dass viele Tierfreunde von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Verringerung der auf Papier gedruckten Auflage schont die natürlichen Ressourcen und reduziert die Kosten.

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Positionen zum Tierschutz

„Einen neuen Tierschutz braucht das Land“
Positionen | Tierheime | Wenn Tiere als Problem gelten | Tiere als Ware

Dass Tierheime in Deutschland buchstäblich aus allen Nähten platzen, ist längst kein Geheimnis mehr. Sicherlich, immer noch werden viele Tiere jedes Jahr ausgesetzt, doch dies allein kann nicht die Ursache sein und diesem Problem symptomatisch mit dem Neubau weiterer Tierheime zu begegnen, dürfte gerade in Zeiten der Finanzkrise und schwindenden Unterstützungen ein Planspiel bleiben.

Noch immer scheint in den meisten Köpfen, wenn es um die Anschaffung eines Haustieres geht, der Gedanke zu schwirren, dass Tiere aus dem Tierheim eine Art minderwertige „Ware“ sind – warum sind die Tiere denn sonst dort gelandet, mag man sich fragen. Auf der einen Seite finden sich meist Tiere, die als problematisch eingestuft werden. Ein gutes Beispiel für schwierig zu vermittelnde Tiere sind so genannte Kampfhunde, die bei ihren Haltern beschlagnahmt wurden. Selten, weil die Hunde tatsächlich in Hundekämpfe verwickelt waren, schon eher, wenn der Halter nicht die nötigen Voraussetzungen mitbrachte, eine der gesellschaftlichen und durch einige Revolverblätter denunzierte Rassen, halten zu dürfen. Auch des Deutschen liebster Hund, der Schäferhund, ist häufiger denn je Kandidat im örtlichen Tierheim. Nicht, weil sich herumgesprochen hat, dass diese Rasse statistisch am häufigsten in tödliche Beißunfälle verwickelt ist, sondern weil der chirurgische Eingriff bei zuchtbedingtem Hüftschaden ausgesprochen teuer wird. Die Vermittlungschancen bei diesen oder ähnlich gelagerten „Problemfällen“ rangiert gegen null.

Haustierführerschein
Andererseits ist die Anschaffung eines Tieres leichter als eine Fahrerlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr zu erlangen. Kurz, niemand prüft im Vorfeld, ob der potentielle Tierhalter die nötigen Sachkenntnisse und die finanzielle Ausstattung mitbringt, um einem Tier überhaupt gerecht zu werden. Und, wird das Tier betreut, wenn der Halter krank wird? Eine Pflicht zum Abschluss einer Tierkrankenversicherung oder Haftpflichtversicherung gibt es ebenfalls nicht und natürlich auch keinen Haustierführerschein. Diese Punkte heilen die Probleme selbstverständlich nicht allein, doch würde wohl auch dem Letzten bei so viel Formalitäten klar werden dürfen, dass das Halten und Besitzen von Tieren eine ernstzunehmende Angelegenheit ist, die selbstkritisch überlegt werden muss.

Produzenten, Tierhändler und Ganoven
Doch Tiere, die dem Tierheim sehr nahe sind, fallen nicht einfach von den Bäumen. Auch sie werden geboren unter guten oder schlechten Bedingungen, mit guten oder bösen Vorsätzen. 
Der Verband für das deutsche Hundewesen, dem mehr als 650.000 Mitglieder angeschlossen sind, arbeitet unter dem Leitsatz „ Unser Handeln ist geprägt von unserem Anspruch, in den Mitgliedsverbänden und -vereinen Leistungen von einheitlich hoher Qualität zu erbringen – nicht nur für den Hund, sondern auch für die Menschen, denen Hunde am Herzen liegen.“ Es darf davon ausgegangen werden, dass die Zucht der angeschlossenen Mitglieder beanstandungslos ist. Was aber bitte auch hier nicht zu vergessen ist, auch ein seriöser Züchter lebt nicht allein von seiner Passion. Ein gesundes Tier mit anständigem Stammbaum baut seinen zukünftigen Besitzer durch ein stolzes Ego auf, was er lediglich bezahlen muss. Hier geht es also auch ums liebe Geld. Es gibt viele Züchter, die ihre Tiere wieder zurücknehmen, wenn die neuen Besitzer es nicht mehr wollen. Doch ältere Exemplare landen immer wieder gern im Tierheim, aufgrund ihres Alters als Dauerkandidat. Die Langzeitkosten trägt das Tierheim. 
Es sitzen zigtausend Tiere in Tierheimen und erwarten ein neues Zuhause, auf der anderen Seite darf unbegrenzt neu produziert, gezüchtet und verkauft werden. Das Szenario erinnert an die Butterberge der EU und Subventionen für Milchproduzenten – nur dass Tierschutzvereine und Tierheime Teile der „Produktion“ im Nachgang finanziell zu tragen haben.
Dann gibt es noch diejenigen, die gänzlich nur aus der Passion Geld zu verdienen, Tiere vermehren. Diejenigen, die keinem Zuchtverband unterliegen. Es gibt sie in Deutschland, Spanien, Ungarn und ja, es gibt sie wohl überall. Sie locken ihre Kundschaft mit Schnäppchenpreisen oder mit Mitleid, das Tierchen doch aus seinem Elend freizukaufen. 
Ein ganzer Markt aus Produzenten, Groß- und Zwischenhändlern und Händlern, die die Tiere an den Mann bringen, hat sich in den letzten Jahren organisiert und etabliert. Der Transfer von Tieren nach Deutschland innerhalb der EU ist kinderleicht auch deshalb, weil nur auf Verdacht oder stichprobenartig an den Ländergrenzen kontrolliert wird. 
Besonders prekär wird die Situation dann, wenn so genannte Tierschutzvereine massenhaft Tiere aus dem Ausland oder Inland von derartigen Produzenten erwerben und das Tier, angepriesen mit seinem gebeuteltem Schicksal, vermittelt werden soll. 
Es gibt „Tierschutzvereine“ in Deutschland, die nach eigenen Angaben mehr als 3000 Hunde von „Vermehrern befreit“ haben.
Angeblich ist für kein einziges Tier Geld geflossen, obwohl es hierzu widersprüchliche Behauptungen gibt. Selbst falls nicht für die ausgebeuteten Zuchthündinnen oder behinderte Tiere gezahlt wird, verschaffen diese Vereine den Produzenten dadurch einen Vorteil, dass sie ihre unverkäufliche Ware loswerden, Platz für neue Jungtiere bekommen und weil derart skrupellose Vermehrer ohne Anzeige bei Behörden davon kommen. Schließlich möchte man zum Wohle der Tiere weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten. Doch scheint es auch für die Vereinsbetreiber lukrativ zu sein. Der Fluss des Elends reißt ja schließlich nicht ab, weil faktisch nichts gegen die Machenschaften unternommen wird und ein Tier, welches aus grausamen Bedingungen ins glorreiche Land kam, nun mal schwer auf die Tränendrüse drücken kann. Selbstverständlich werden die Tiere mit Schutzgebühr vermittelt, was an sich richtig ist. Nur nicht, wenn der vermeintliche Retter unterstützender Teil des Geschäftes ist, die Vermehrungsstätten durch Abnahme von Tieren und ohne juristische Konsquenzen unterstützt.
Im Fazit darf es nicht sein, dass durch das Dazutun von vermeintlichen Tierschützern ein ganzer Markt der Ausbeutung und skrupellosen Finanzinteressen im schlimmsten Fall noch gefördert wird.

Tiere aus dem Ausland
Es ist natürlich richtig, dass auch in vielen Ländern der EU Tierschutz nicht gerade an erster Stelle, gesellschaftlich und juristisch, rangiert. Falsch hingegen ist jedoch eine Tierschutzpolitik, die ausschließlich darauf abzielt Auslandstiere in andere Länder zu verschieben. Sicherlich, besonders auch in Deutschland lassen sich Auslandstiere gut vermitteln. Doch die Erfahrung zeigt, dass vermittelte Tiere ebenfalls wieder dem System Tierheim zugeführt werden, wobei hierbei ein Problem, das der Anbindung an verantwortungsbewusste Menschen, nur verlagert wird und diese Tiere die raren freien Plätze besetzen.
Vielmehr muss es konzeptionell darauf angelegt werden, die zum Teil gravierenden Tierschutzprobleme direkt vor Ort zu lösen, auch wenn dies ein Sisyphosweg ist, der einen langen Atem, finanzielle Hilfe für Tierschutzprojekte in den Ländern und regelrechtes Dämmebrechen bei Behörden und Politik bedeutet. Sensibilisieren und realistische Forderungen erheben, gepaart mit einer gehörigen Portion Durchhaltevermögen, lautet hier die Devise.

Grundlegend, und dies gilt besonders für den Tierschutz in Deutschland, fordern wir von allen Tierschutzbeteiligten eine vorbehaltlose und verstärkte Zusammenarbeit mit Veterinärämtern und Ordnungsbehörden. Der Tierschutz kann gut zu Lösungen beitragen, hat aber, auch wenn es einige Tierschützer gern anders sehen würden, keine exekutive Gewalt. Und die Mär vom faulen Veterinär ist definitiv ein mit Vorurteilen gezierter, alter Hut und trifft wie in allen anderen Bereichen, höchstens im Einzelfall zu.
Die größten Schwierigkeiten, und es gibt wohl kaum einen Bereich, der ähnlich anfällig dafür ist, bereiten sich Tierschützer untereinander. Sei es, wenn es um Verfahrensweisen im Tierschutz, die Finanzierung von Vereinen oder die Zusammenarbeit im Allgemeinen, geht. Die Symptome dieser tierschutzspezifischen Krankheit, Missgunst, Denunziation und einfache Überheblichkeit, lassen sich nur heilen, wenn alle endlich mal erkennen, dass die nötigen Kräfte gegen die Ausbeutung, Vernachlässigung, Misshandlung und Rechtlosigkeit der Tiere nur gelingt, wenn alle an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, geschürte Ressentiments ablegen und sich gemeinsam gegen diejenigen Stellen wenden, die einen erfolgreichen Tierschutz auf breiter Ebene gerne verhindern möchten.

„Tierschutz mit Herz und Verstand“

Der Flyer enthält Informationen zum Tierschutz und zum Verein
Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen.

Der Flyer steht als Download für Sie zur Verfügung

"Tierschutz mit Herz & Verstand"-Download(PDF)

Neue EU-Verordnung für Tiere aus dem Ausland

Am 06.05.10 verabschiedete die Europäische Kommission eine Verordnung 
hinsichtlich der Höchstzahl von Heimtieren, die in die EU eingeführt werden
dürfen. Ein Hintergrund der Verordnung ist es, den Handel mit Tiere unter
dem Deckmantel des Tierschutz zu verhindern. 

Demnach dürfen Hunde zum Zwecke des Handels nur verbracht werden, wenn sie

- eindeutig gekennzeichnet sind (Tätowierung oder Chip), eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen,
- beides im Heimtierausweis von einem zugelassenenen Tierarzt bestätigt wurde und
- eine Gesundheitsbescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Tiere innerhalb von 24 Stunden
vor dem „Versand“ von einem von der zuständigen Behörde zugelassenenen Tierarzt untersucht wurden 
und sich dabei als transportfähig erwiesen haben.

Die Antwort auf die Frage ab welchem Alter ein Welpe zu Handelszwecken nach Deutschland verbracht werden darf, lässt sich aus dem Erfordernis ableiten, dass bei der Einreise ein wirksamer Tollwutschutz vorliegen muss. Nach der Entscheidung 2005/91/EG liegt ein wirksamer Impfschutz frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls vor, das der Hersteller des Impfstoffes für die Erstimpfung vorsieht. Da in der Regel ein Mindestalter von 3 Monaten für die Erstimpfung gegen Tollwut vorgesehen ist, können Welpen innerhalb der Europäischen Union also frühestens in einem Alter von ca. 4 Monaten zu Handelszwecken verbracht werden.

Desweiteren wurde mit der anhängenden EU-Verordnung eine weitere Weiche in die richtige Richtung gestellt. 
Ab fünf Hunden gelten die Bestimmungen für den gewerblichen Handel!

Neue EU-Verordnung zur Verbringung von Heimtieren

Im Kampf gegen den "Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes" freuen wir uns mitteilen zu können, dass es nun amtlich ist, dass Hunde zum Zwecke des Handels innergemein- schaftlich nur verbracht werden dürfen, wenn sie:

• eindeutig gekennzeichnet sind (Tätowierung oder Chip)- eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen
• beides im Heimtierausweis von einem zugelassenene Tierarzt bestätigt wurde und
• eine Gesundheitsbescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Tiere innerhalb 24 Stunden vor dem Versand von einem von der zuständigen Behörde zugelassenenen Tierarzt untersucht wurden und sich dabei als transportfähig erwiesen haben.

Die Antwort auf die Frage, ab welchem Alter ein Welpe zu Handelszwecken nach Deutschland verbracht werden darf, lässt sich aus dem Erfordernis ableiten, dass bei der Einreise ein wirksamer Tollwutschutz vorliegen muss. Nach der Entscheidung 2005/91/EG liegt ein wirksamer Impfschutz frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls vor, das der Hersteller des Impfstoffes für die Erstimpfung vorsieht. Da in der Regel ein Mindestalter von 3 Monaten für die Erstimpfung gegen Tollwut vorgesehen ist, können Welpen innerhalb der Europäischen Union also frühestens in einem Alter von ca. 4 Monaten zu Handelszwecken verbracht werden.

Desweiteren wurde mit der EU-Verordnung eine weitere Weiche in die richtige Richtung gestellt. Ab fünf Hunden gelten die Bestimmungenfür den gewerblichen Handel.

EU-Verordnung-Download (PDF)

Animal Hoarding

Wenn Tierliebe krank macht

Das massenhafte „Sammeln“ von Tieren – auch animal hoarding genannt – ist in Fachkreisen schon länger als krankhafte Störung anerkannt. Über Ursachen und Zusammenhänge ist noch nicht viel bekannt. Die Betroffenen sehen sich selbst als Tierliebhaber, meist sogar als Tierschützer, dabei fehlt ihnen die Einsicht in ihr Verhalten fast immer. Oft kann ihnen erst geholfen werden, wenn es für die Tiere schon zu spät ist. Selbst dann aber geschehen Maßnahmen meist gegen ihren Willen, denn sie sehen sich als Opfer und Helfer zugleich. In Europa ist das Phänomen des „animal hoarding“, also des krankhaften und vor allem unkontrollierten Haltens und Vermehrens von Tieren, noch weitgehend unerforscht. In den USA gibt es jedoch seit Mitte der 90er Jahre Untersuchungen und Beobachtungen einer Arbeitsgruppe aus Tierärzten, Ärzten, Psychologen und Juristen, deren Ergebnisse sich auch an in Deutschland auffällig gewordenen Tierhaltern belegen lassen: Meist beginnt die traurige „Karriere“ eines Animal Hoarders mit wenigen Tieren, die sich unkontrolliert vermehren und deren Zahl dem Halter früher oder später schlicht über den Kopf wächst. Ursache für den Verlust der Kontrolle scheint oft die Angst vor sozialer Isolation und gesellschaftlicher Ausgrenzung zu sein, vielfach wird in den Tieren eine Art Ersatzfamilie gesehen. Wenn die Zahl der Tiere aber die Fähigkeit des Halters übersteigt, hygienische und tierärztliche Mindeststandards einzuhalten, sprechen Fachleute vom Animal-Hoarding-Syndrom.

Ähnlich wie den so genannten Messies gelingt es den Betroffenen oft über sehr lange Zeit, Schutz in der Anonymität zu suchen. Steigt irgendwann der Druck von Nachbarn oder zuständigen Behörden, verspricht ein Umzug aufgrund der regional beschränkten Zuständigkeit von Veterinärämtern weiteres Ungestörtsein. An die oft überraschte Öffentlichkeit kommen die meisten Fälle erst, wenn das Leiden der vielfach sich selbst überlassenen Tiere nicht mehr zu übersehen ist. Alleine in den letzten Jahren gab es mehrere Fälle von Animal Hoarding, die aufgrund ihrer Spektakularität in den Medien Aufmerksamkeit fanden: Ende des letzten Jahres wurden in einer mit Vogeldreck übersäten Berliner Zweizimmer-Wohnung mehr als 1.700 Wellensittiche gefunden. Ihr Besitzer, ein arbeitsloser Bauingenieur, gab sich als Tierfreund aus und glaubte, für seine Tiere sorgen zu können. Dass er sich hoffnungslos über- und den Ernst der Lage unterschätzt hatte, zeigte seine Vermutung, „etwa 500 Vögel“ in der Wohnung zu haben. Obwohl die Stadt ihm gegenüber ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen hat, fanden sich Tierschützern zufolge zu Beginn des Jahres erneute Anzeichen, die auf Vögel in der Wohnung hinweisen sollen. In zwei weiteren Fällen waren Hunde die Leidtragenden; neben Katzen die mit Abstand größte von unkontrollierter Sammelhaltung betroffene Art. Im brandenburgischen Hohengörsdorf wurde auf Druck von Nachbarn und Tierschützern ein Teil einer Huskyzucht vom Veterinäramt beschlagnahmt. Ihre Besitzer hatten sich abgeschottet und Huskys zur Verwendung als Schlittenhunde gezüchtet; die Lizenz hierfür hatten sie wegen skandalöser Haltungsbedingungen allerdings schon längst verloren. Mitarbeitern von Veterinäramt und Tierheim boten sich schlimme Bilder, wie sie für Animal Hoarding typisch sind: Mehr als 15 Hunde waren auf einem nur 50 m² großen, nicht überdachten Grundstück eingepfercht. Knöcheltiefer, nach Urin und Kot stinkender Morast und überall herumliegendes Gerümpel zeigten die Vernachlässigung deutlich. Alle beschlagnahmten Tiere waren krank; sie litten unter Nasenrissen, vereiterten Bisswunden, Fieber sowie Milben und Pilzbefall. Noch schlimmere Zustände fanden Feuerwehr, Polizei und Tierretter bei der Räumung eines ebenfalls in Brandenburg liegenden heruntergekommenen Gehöftes bei Liebenwalde: Fast 250 Hunde hielt eine 62-Jährige auf einem Gelände, das aus einem Horrorfilm stammen könnte. Zwischen Autowracks, Bau- und Wohnwagen sowie Containern ist der Boden übersät mit Gerippen jeglicher Herkunft, im unbewohnten Haus findet sich das Skelett einer ganzen Kuh. Tote Hunde und Katzen, Ratten, angelockt durch Fleischreste an Pferde- und Rinderköpfen – diese Überreste der Fütterung des völlig verwilderten Hunderudels weisen auf die Überforderung der Halterin hin. Schutz suchend haben sich einige Hunde in Erdlöchern versteckt, bei der Befreiungsaktion mussten Feuerwehrmitarbeiter in Löcher kriechen und die Tiere herausziehen.

Auch jene Halterin passt in das typische krankhafte Bild: Anfangs verstand sie sich als Helferin für alte und kranke Hunde, die ihr Gnadenbrot auf dem Hof bekommen sollten. Die Hunde aber haben sich so stark vermehrt, dass sie in ihrem eigenen Haus nicht mehr leben kann: Die 62-Jährige bewohnt einen Campingwagen auf dem Gelände. Als sie bei der Zwangsräumung mit Selbstmord drohte, wurde sie umgehend in einer psychiatrischen Betreuung untergebracht. Mittlerweile lebt sie wieder auf dem Hof – ohne Hunde, aber auch ohne Einsicht in ihr Verhalten. Wie wichtig die psychologisch-therapeutische Betreuung der Betroffenen nach einer Wegnahme der Tiere ist, zeigt die Rückfallquote in alte Verhaltensmuster von fast 100 % bei Nicht-Behandlung. So fordern Tierschützer eine zwangsmäßige Verordnung von Tierhaltungs- und Umgangsverboten bei entdeckten Fällen von Animal Hoarding, außerdem eine bundesweite Vernetzung der zuständigen Behörden. So soll erreicht werden, dass den Veterinärämtern nicht mehr durch Wegzug entkommen werden und ein Fall von Animal Hoarding damit so früh wie möglich erkannt werden kann. Bisher können Amtsveterinäre erst einschreiten, wenn es für viele Tiere bereits zu spät ist, eine zentrale Erfassung von Tierhaltungsverboten könnte ein erster Schritt sein. Vor allem aber sollte die Forschung vorangetrieben werden, um dem Ursprung dieser Störung weiter auf die Spur zu kommen und entstehende Verhaltensweisen frühzeitig bekämpfen zu können. Um diesem Ziel näher zu kommen, sind auch die Gesellschaft und damit jeder Einzelne gefragt. Im Fall der 62-jährigen Hundehalterin aus Brandenburg haben Recherchen ergeben, dass viele der Personen in ihrem Umfeld um die katastrophalen Zustände auf dem Hofe der vereinsamten Frau wussten – eingeschritten aber ist niemand. Als die Behörden endlich eingriffen, waren einige Tiere bereits in so schlechter Verfassung, dass sie an Ort und Stelle eingeschläfert werden mussten.

Was ist Animal Hoarding? Fast immer bezeichnen sich »Animal Hoarder« als Tierfreunde und Tierschützer. Eine Sammel-Sucht beginnt oft mit der Aufnahme von wenigen Tieren, irgendwann wächst die Zahl der Tiere ins Unermessliche. Unter schlimmsten hygienischen Bedingungen, unterernährt und ohne medizinische Versorgung leben mitunter mehrere hundert Tiere auf kleinstem Raum mit ihrem »Halter«. Besonders oft betroffen sind Kleintiere, Nager, aber auch Hunde, Katzen und Vögel. Meist dauert es Jahre, bis eine solche »Sammlung« entdeckt wird – die Sammler sind oft schnell überfordert mit ihren Tieren, können die Missstände aber nicht mehr selbständig erkennen oder beseitigen. Wenn Nachbarn irgendwann, durch Gerüche oder Lärm alarmiert, Polizei oder Veterinäramt einschalten, bietet sich häufig ein Bild vollkommener Verwahrlosung der Tiere.

Was ist ein Tierhalteverbot? Gegen wen ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde, darf kein Tier mehr auf seinen Namen anmelden. Dieses Verbot wird unterschieden in privates und berufliches Verbot, es wird meistens befristet ausgesprochen, z.B. für drei oder fünf Jahre. Zu unterscheiden ist es auch von einem so genannten Tierumgangsverbot, was einen Kontakt mit Tieren erst schlussendlich ausschließt.

Warum Mitgliederfundraising notwendig ist

Charity für Tiere e.V. braucht für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Ziele, die Förderung und Unterstützung von Tierschutzprojekten, die Aufklärung der Öffentlichkeit über Tierschutzprobleme und die eigenen Tierschutzarbeiten als gesellschaftliche Aufgabe, die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger durch Mitgliedsbeiträge. 
Fachkundige Mitarbeiter und wirksame Hilfe, die Durchführung neuer Projekte und die Sicherung von laufenden Tierschutzprojekten bedürfen finanzieller Mittel. Die Hilfe unserer Mitglieder ermöglicht die Umsetzung der Ziele dadurch, dass sie ein kalkulierbares, vorhandenes Finanzpotential darstellen und Tierschutz kostendeckend durchgeführt werden kann. Die finanzielle Unterstützung durch unsere Mitglieder ist umso wichtiger, da für den Verein wie auch für sehr viele andere Organisationen keinerlei öffentliche Mittel vergeben werden. Charity für Tiere e.V. muss durch den naturgemäßen und den gestiegenen Mitgliederrückgang seit der Finanzkrise, durch Fundraisingmaßnahmen auf die Möglichkeit zur Unterstützung des Tierschutzes aufmerksam machen. 
Jeder Verein und jede Organisation hat ein Recht auf diese Möglichkeit, auf sich aufmerksam zu machen und auch die Selbstverpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, die satzungsgemäß verankerten Ziele durch wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen und den Fortbestand des Vereines zu gewährleisten. Besonders das Mitgliederfundraising ist zeitaufwändig und bedarf einer großen Kontinuität und Expertise, die durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeit wirtschaftlich und durch die schon vorhandene Arbeitsauslastung nicht erfolgreich umzusetzen und auch nicht zuzumuten ist. Charity für Tiere bleibt deshalb nur die von vielen Organisationen seit Jahren erfolgreich praktizierte Form des Fundraisings, die durch selbstständige Agenturen mit eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird.

Das Durchführen von Fundraising kann selbstverständlich nicht kostenlos erfolgen, da diese Tätigkeit sehr zeitintensiv ist und eine hohe Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern erfordert. In den Gesprächen werden die Vereinsziele und die Projekte erläutert, ebenso werden allgemeine Fragen zum Tierschutz beantwortet. Dies kann Charity für Tiere nicht aus eigener Kraft leisten, denn der Einsatz für den Verein lässt den Mitarbeitern keinen Raum, sich zusätzlich noch um diese lebensnotwendige Aufgabe zu kümmern. Das Aufbringen von Geldmitteln für die Vereine und die Information der Öffentlichkeit ist weder unmoralisch, noch unlauter. Jegliche Art von Werbung und Informationsbereitstellung, Zeitschriften, Onlineplattformen, Flyer, Öffentlichkeitsstände, Veranstaltungen, Plakatwerbung, TV-und Radiowerbung kosten in unserer Gesellschaft Geld. Charity für Tiere e.V. muss über seine Strukturen und Probleme im Tierschutz, besonders aber über die Arbeit für Tiere, berichten können.

Bei der Durchführung achtet Charity für Tiere sehr genau darauf, dass keine Versprechungen gemacht werden, die nichts mit den tatsächlichen Tätigkeiten von Charity für Tiere zu tun haben, die Bürgerinnen und Bürger sehr genau über die Mitgliedschaft und Spendenmöglichkeit informiert werden. Charity für Tiere e.V. duldet es nicht, dass in irgendeiner Form gegen gesellschaftliche Gepflogenheiten verstoßen, respektive eine aggressive Form der Werbeansprache durchgeführt wird. Im Zweifelsfall sprechen wir Werbeverbot aus. Die Mitgliedschaft bei Charity für Tiere e.V. beruht einzig und allein auf der Freiwilligkeit der Mitglieder und Spender, und deshalb ist der Verhaltenscodex zur Durchführung von Fundraisingmaßnahmen verpflichtend. Beschwerden kommen nur sehr selten vor, vielmehr ist den gewonnenen Unterstützern bewusst, dass sie eine zielgerichtete Tierschutzarbeit erst ermöglichen und auch ein wichtiger Teil der gesamten Vereinstruktur sind. Jedes unserer Mitglieder hat die Möglichkeit, den Verein über die kostenlose Rufnummer zu kontaktieren, Fragen zur Mitgliedschaft, zur Arbeit von Charity für Tiere e.V. oder individuelle Fragen zum Tierschutz beantwortet zu bekommen.

Unser Verhaltenscodex bedeutet auch, dass wir auf folgende Aspekte besonderen Wert legen, um zu gewährleisten, dass unser Mitgliederfundraising mit „Drückerwerbung“ nichts zu tun hat:

• es muss in einem Werbegespräch deutlich klar gelegt werden, für wen und durch wen Fundraising betrieben wird,
• alle Fundraiser sind für uns nachvollziehbar und bekannt,
• eine Mitgliedschaft bei Charity für Tiere ist auch telefonisch oder per Email stornierbar,
• jedes Mitglied entscheidet freiwillig und nach seinen eigenen finanziellen Mitteln, in wieweit es Charity für Tiere e.V. unterstützen will,
• jedes neue Mitglied erhält vom Verein Begrüßungsunterlagen, so dass die gemachten Angaben unmittelbar verglichen werden können. Darin enthalten ist auch eine Widerrufsbelehrung, Vereinsinformationen und die Satzung sowie auch die kostenfreie Rufnummer zum Mitgliederservice,
• jedes Mitglied kann sich mit seinen Tierschutzfragen an uns wenden, die gewissenhaft beantwortet werden,
• jedes Mitglied kann bei Bedarf seine Unterstützungen den veränderten Möglichkeiten anpassen.

Das Mitgliederfundraising ist für den Tierschutz eine überlebensnotwendige Maßnahme zur Existenzsicherung und zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit. Darüber hinaus ist sie im Vergleich zur Effektivität anderer Werbemaßnahmen kostengünstig, effizient und das Gelingen sehr genau messbar.
Die Fundraisingagenturen sind für den Verein eine zusätzliche Verbindung zu den Bundesbürgern, so dass wir laufend aktuelle Meinungen und Begehren zum Tierschutz erhalten.
Wir erreichen die Bürger direkt und können so die sich laufend verändernden Tierschutzprobleme zielgerichtet kommunizieren.
Die durchschnittliche Mitgliedsdauer im Verein beträgt fünf Jahre. Charity für Tiere hat im Rahmen der wichtigen und notwendigen Mitgliedschaften durch die Entwicklung, den Versand und die Bearbeitung von Korrespondenzmaterialen, das Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen sowie die Beantwortung von Mitgliederbegehren und alle weiteren Aufgaben der Mitgliederbetreuung, finanzielle Aufwendungen zusätzlich zur finanziellen Verantwortung gegenüber den unterstützten Tierschutzprojekten.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Mitgliederfundraising haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Weitere Hintergrundinformationen zur Mitgliederwerbung und Fundraising erhalten Sie auch beim Deutschen Fundraising Verband (externer Link)