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4. Mai 2011
Charity für Tiere: "Menschen wollen endlich einen politisch ernstzunehmenden Tierschutz"
Häufig diskutiert und dann doch wieder gescheitert. Nun kommt neue Bewegung in die Sache: Das NRW-Ministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gab gestern einen neuen Vorstoß zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine bekannt. Demnach hat das Kabinett in NRW einen Gesetzentwurf verabschiedet, der anerkannten Tierschutzverbänden ermöglichen soll, bereits im Vorfeld gegen bestimmte Genehmigungsverfahren zur Haltung und den Rechten von Tieren zu intervenieren. Laut dem NRW-Verbraucherminister Remmels hat Tierschutz Verfassungsrang und Tiere, die unter der Haltung leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz. „Denn Tiere können sich nicht wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon.", so Johannes Remmels
In der Vergangenheit hat sich besonders das Land Schleswig-Holstein für ein Verbandsklagerecht eingesetzt. Leider ist dieses wichtige Engagement, dass noch unter der SPD geführten Landesregierung initiiert worden ist, durch die CDU um Ministerpräsident H.P. Carstensen wieder gekippt worden.
"Die Hoffnungen von Tierschützern im Namen betroffener Tiere Rechtsschutz suchen zu können, sind leider immer wieder enttäuscht worden. Dass NRW Tierschutz sehr Ernst nimmt, zeigt die neue Initiative zum Verbandsklagerecht. Wir können nur hoffen, dass das Beispiel schule macht und Tiere nun gegen schlechte und artwidrige Behandlung klagen können, so wie kommerzielle Interessen für eine Einschränkung von Tierschutz vor Gericht ziehen können. Auch die öffentliche noch immer hohe Resonanz auf das Thema Verbandsklagerecht zeigt, dass die Menschen endlich auch einen politisch ernstzunehmeden Tierschutz wollen", so Martina Retthofer, Vorsitzende von Charity für Tiere e.V.
Pressemitteilung: NRW Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
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26. April 2011
VON LUTZ KÜPPERS-26. April 2011 Emmerich (RP)
Noch vor wenigen Tagen sah es für die Emmericher Tiertafel, die erste ihrer Art im Kreis, nicht gerade rosig aus: Vor allem Einnahmen für die Miete an der Oelstraße fehlten an allen Ecken und Enden.
Doch nun erhält das Team von Initiator Rolf Gutberlet viel Unterstützung: Bürgermeister Johannes Diks führte jetzt entsprechende Gespräche (…) Den ganzen Beitrag lesen auf RP-Online.de
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25. September 2010
(Straelen/NRW, 25.9.2010) Am gestrigen Spätnachmittag gegen 16.00 Uhr ist eine kastrierte “Freilaufkatze” in unmittelbarer Nähe zum Tierhof Straelen von einem Unbekannten angeschossen und tödlich verletzt worden. Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 500,-€ ausgesetzt worden. Die Norwegische Waldkatze “Dana”, die zum Tierbestand des Tierhofes gehört, ist durch einen Luftgewehrschuss schwerst im Bauchraum verletzt worden. Das Projektil, ein so genanntes “Diabolo”, hat den Magen-Darmtrakt der Katze mit der Folge durchdrungen, dass eine erhebliche Menge Blut in den Magen eindringen konnte. Eine sofortige Notoperation konnte Dana leider nicht retten, sie ist heute von der behandelnden Tierärztin eingeschläfert worden. Das Töten eines Wirbeltieres ohne ausreichenden Grund stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar. Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen behält sich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor und hat eine Belohnung von 500,- € zur Ergreifung des Täters bereitgestellt. Sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung können per Telefon oder Email erfolgen.
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25. September 2010
Belohnung von 500,- € ausgesetzt
(Straelen/Niederrhein) Am gestrigen Spätnachmittag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr ist eine kastrierte „Freilaufkatze“ in unmittelbarer Nähe zum Tierhof Straelen von einem Unbekannten angeschossen und tödlich verletzt worden. Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen ist eine Belohnung von 500,-€ ausgesetzt.
Die Norwegische Waldkatze „Dana“, die zum Tierbestand des Tierhofes gehört, ist durch ein Luftgewehrschuss schwerst im Bauchraum verletzt worden. Das Projektil, ein sogenanntes „Diabolo“, hat den Magen-Darmtrakt der Katze mit der Folge durchdrungen, dass eine erhebliche Menge Blut in den Magen eindringen konnte. Eine sofortige Notoperation konnte Dana leider nicht retten, sie ist heute von der behandelnden Tierärztin eingeschläfert worden.
Das Töten eines Wirbeltieres ohne ausreichenden Grund stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar. Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen behält sich eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz vor und hat eine Belohnung von 500,- zur Ergreifung des Täters bereitgestellt. Sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung können per Telefon oder Email erfolgen.
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16. Juli 2009
Charity für Tiere e.V. stellt Strafanzeige gegen Jäger
(Straelen/ NRW) Nach einer anonymen Anzeige am Samstagabend wegen grausamer Tötung von Krähen in Straelen, findet Charity für Tiere e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt und Veterinäramt zahlreiche Krähen und Taubenkadaver in einer tierschutzwidrigen Falle auf einem Privatgrundstück. Charity für Tiere erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger.
Sofort nachdem die Anzeige bei der erste Vorsitzenden und Betreiberin des „Tierhof Straelen“, Martina Retthofer am Samstag gegen 20.00 Uhr einging, setze sie sich mit dem Veterinäramt des Kreises Kleve in Verbindung. Gegen 20.30 Uhr trafen Tierschützer von Charity für Tiere e.V. /Tierhof Straelen mit dem durch das Veterinäramt verständigte Ordnungsamt und der Polizei auf einem beschriebenen Grundstück ein und fanden in einer weder tierschutz-, noch waidgerechten Falle 5 lebende Krähen und eine nicht mehr näher zu beziffernde Anzahl Taubenkadaver. Die Krähen sind sofort aus der großen Fallenkonstruktion, die innen mit Schlingen und Haken bestückt wurde, frei gelassen worden. Die Falle gehört einem Jäger aus Straelen, der kurze Zeit später ebenfalls eintraf. Stellungnahmen des Jägers zum tatsächlichen Motiv oder der genauen Anzahl der gefangenen und getöteten Krähen, liegen nicht vor.
„Krähen gehören zu den Wildvögeln, die unter das Tierschutzgesetz fallen. Die Jagd der Tiere unterliegt waid- und tierschutzgerechten Anforderungen, die in diesem Fall in keinster Weise zutreffen“, so Martina Retthofer. Im Gegenteil ist die selbstkonstruierte Falle dergestalt, dass sich die Krähen in Haken und Schlingen verfangen und elendig zu Grunde gehen können. Die Falle wurde zusätzlich mit Tauben als Lockvögel für die Krähen bestückt. Krähen unterliegen von April bis Oktober dem Schutz vor Jagd. Sowohl Charity für Tiere e.V. als auch die Ordnungsbehörden stellen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und werden den Fall ebenfalls bei der zuständigen Jagdbehörde zur Anzeige bringen.
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10. Dezember 2008
Charity für Tiere e.V. hilft über die Landesgrenzen hinaus
Nach einer 6 Jahre dauernden Odyssee zwischen verschiedenen Tierhalten, ist die Rottweiler-Hündin nun auf dem Tierschutzhof in Straelen am Niederrhein aufgenommen worden. Zuletzt lebte die Hündin bei einer Familie in Bad Segeberg und litt unter familiären Verhältnissen sowie mangelnder Fachkunde. Die erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V., Martina Retthofer, nimmt sich nun dem Tier an, nachdem der Hilferuf aus Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) bei ihr eingetroffen ist.
Die Rottweiler-Hündin „Kira“ ist gestern von Martina Retthofer und einem Mitarbeiter des Tierschutzhofes Straelen in Bad Segeberg abgeholt worden und kommt derzeit auf dem Tierhof unter sachkundiger Aufsicht zur Ruhe. Die Reise der unkastrierten Hündin begann vor 6 Jahren im Welpenalter in Hamburg. Die nächsten 4 Jahre lebte sie dort bei in familiärer Umgebung, leider ohne tierärztliche Vorsorgemaßnahmen (Schutzimpfungen/Entwurmungen usw.), ohne Hundeausbildung. Sie litt unter mangelnder Beschäftigung. Vor etwas 2 Jahren wurde „Kira“ nach Bad Segeberg vermittelt. Auch diese Tierhalter kannten sich zu wenig mit den Haltungsanforderungen für Rottweilern aus. Auch aus Angst wurde die Hündin zunehmend isoliert in den oberen Stockwerken des Hauses gehalten. In der Regel gab es zu wenig soziale Kontakte mit Menschen und anderen Tieren, die Notdurft musste oft im Garten entrichtet werden. Kira reagierte mit Verhaltensauffälligkeiten wie ein allgemeines Unsicherheitsverhalten, warnte die Umgebung mit Knurren und schnappte nach Futter. Die Familie in der Kira lebte, zerbrach zunehmend an persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten. Einem in Kontakt zur Familie stehender Sozialpädagoge, griff beherzt in die Situation ein und holte sich Rat beim Veterinäramt des Kreises Bad Segeberg. Das Veterinäramt stellte den Kontakt zur ersten Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V. her, die für ihre hohe Sachkunde bei auffälligen Hunden bekannt ist. Martina Retthofer: „Niemandem ist geholfen, wenn nur oberflächlich über aggressive oder auffällige Hunde populär diskutiert wird.
Jedes Tier verdient eine zweite Chance. Für kein Tier in Not ist mir ein Weg zu weit.“
Für die Rottweiler-Hündin werden zuverlässige Tierfreunde mit hoher Rottweiler-Kenntnis gesucht, bei denen „Kira“ ein neues Zuhause finden kann. Damit zukünftiges Tierleid durch Unkenntnis und nicht artgerechte Haltung vermieden werden kann, empfiehlt Charity für Tiere e.V., sich genau über die Haltungs- und Lebensbedingungen von Tieren zu vergewissern, bevor ein Haustier angeschafft wird. Auf dem Tierhof Straelen warten sehr viele Tiere auf ein neues Zuhause bei verantwortungsvollen Tierfreunden. Auch erhalten Sie dort weit reichende Informationen zur artgerechten Tierhaltung.
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9. Dezember 2008
Seit 3 Wochen lebt der Border-Collie „Mr.T.“ auf dem Tierhof Straelen, nachdem das zuständige Veterinäramt des Kreises Kleve die erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V. um Hilfe gebeten hatte. Der 18 Monate junge Rüde sollte ursprünglich eingeschläfert werden, nachdem er durch aggressives Verhalten bei seinem alten Besitzer auffällig wurde.
Wie sich jetzt herausstellt, liegen die Gründe für das auffällige Verhalten des Rüden nicht in seinem naturgemäßen Charakter, sondern sind Resultate aus falschen Haltungsbedingungen und Unterforderungen. Der junge Hund wurde bei seinem alten Besitzer in einer Etagenwohnung gehalten, ohne ihm seiner Rasse entsprechend, genügend Abwechselung und Aufgaben zu bieten. In letzter Konsequenz wurde er in den Dachräumen eingesperrt und isoliert, aus Angst, dass der er zubeißen könnte. Border-Collies gelten als besonders intelligente und bewegungsfreudige Herdenhunde, die täglich neue gefordert werden müssen, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Im Folgenden krude Erziehungsversuche mit Druckmitteln, verschlimmerten noch die Situation von Mr.T.
Letztendlich sollte der Border-Collie eingeschläfert werden. Das eingeschaltete Veterinäramt Kleve bat daraufhin, die für ihr Wissen über auffällige Hunde bekannte Betreiberin des Tierschutzhofes in Straelen und erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V., um Hilfe, das Tier genauer zu bewerten.
Glücklicherweise gibt es nun mehr als deutliche Signale, dass sich die Auffälligkeiten bei Mr. T. zugunsten eines sozialen und zutraulichen Verhaltens gewandelt haben, seit dem er fachkundig auf dem Tierhof betreut wird. „Aus dem Himmel ist noch niemand zurückgekehrt, und jeder verdient eine zweite Chance“, so Martina Retthofer.
Charity für Tiere e.V. empfiehlt sich genau über die Haltungs- und Lebensbedingungen von Tieren zu vergewissern, bevor ein Haustier angeschafft wird.
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3. Dezember 2008
Charity für Tiere empfiehlt: „Hände weg von Billigimporten“
Trotz jahrelangem Protest und Hinweisen von Tierfreunden und Tierschutzorganisationen, blüht weiterhin der Markt mit illegal gehandelten Tieren.
Nach der Osterweiterung der EU und dem offenen Grenzverkehr, steigt der Handel mit Tieren aus Osteuropa, die sehr häufig unter tierquälerischen Bedingungen aufwachsen.
Charity für Tiere e.V. erhält Hinweise von Tierfreunden und Fördermitgliedern.
Das Geschäft blüht, die Tiere werden in Kleinzeigen als Sonderangebot gehandelt. Viele so genannte Züchter versprechen auch gleich den Transport des Tieres, so dass es keine Möglichkeit gibt, sich die Herkunft des Tieres genauer anzusehen. Nach der Freude über das neue Haustier, kommt meist sehr schnell die Sorge. Viele Tiere sind krank, verhaltenauffällig und wurden zu früh von der Mutter getrennt. Um den Anschein zu erwecken, dass es sich um „Qualitätsware“ handelt, werden die Tiere mit häufig falschen Impfpässen ausgestattet. Das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich bald schon für den Tierfreund als Sorgenkind. Die Händler haben kaum etwas zu befürchten, falls sie überhaupt überführt werden.
Charity für Tiere e.V. empfiehlt, „Hände weg von Billigimporten“ zum Wohle der Tiere! Denn nur wenn die Nachfrage sinkt, lohnt sich das Geschäft mit den Billigtieren nicht.
Charity für Tiere e.V. bittet alle Tierfreunde um Hinweise auf Händler oder Verkäufer, die Tiere im Grenzgebiet auf Märkten oder gar aus dem Kofferraum heraus verkaufen.
Wer sich ein Tier zulegen möchte, kann sich gern an unsere angeschlossen Tierschutzeinrichtungen wenden. Viele Tiere warten dort auf ein neues verantwortungsvolles Zuhause. Und sicher ist, diese Tiere sind gesund und auch tatsächlich geimpft.
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31. Oktober 2007
Amtsgericht Krefeld eröffnet Verfahren
Vor dem Krefelder Amtsgericht startet am 7.11.07 um 10.30 Uhr das Verfahren gegen einen Blinden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ein Videobeweis zeigt, wie der Angeklagte seinen eigenen Blindenführhund misshandelt. Die Vorsitzende des bundesweit tätigen Tierschutzvereins aus Berlin, Charity für Tiere e.V., Martina Retthofer, die den misshandelte Blindenhündin „Olga“ auf ihrem Tierschutzhof aufgenommen hat, ist als Zeugin benannt worden.
Im Januar diesen Jahres erregte der Fall bundesweit für Aufsehen, da der Blinde aus Krefeld besonders brutal und wohl schon über einen längeren Zeitraum die speziell ausgebildete Hündin misshandelt hat. Die Beweggründe für die Tat stießen auch bei den einschreitenden Behörden, Krankenkasse und Blindenverbände auf große Unverständnis, da der Mann in seinem täglichen Leben auch noch auf die unmittelbare Hilfe des Blindenführhundes angewiesen ist.
Als Reaktion auf den Fall hat sich Charity für Tiere intensiv mit Blindenverbänden und Krankenkassen lösungsorientiert beraten, da sich heraus gestellt hat, dass der Fall aus Krefeld kein Einzelphänomen ist.
Vielfach sind die Blinden im Umgang mit den bis zu 20.000 € teuren, speziell ausgebildeten Hunde überfordert, da zwar die Tiere geschult sind aber der Mensch am Ende Leine nicht.
Zum TV Bericht über Olga.
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28. Dezember 2006
Glückliches Ende für "Olga"
Nach einem mehrstündigen Gespräch mit der Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V., erklärte sich die blinde Tierhalterin bereit, den Blindenführhund "Olga" in die Obhut des Tierhof Straelen zu geben. "Olga" wurde bis dato tierschutzwidrig als Blindenführhund eingesetzt. Der Lebenspartner der Tierhalterin ist am 22.12.06 von Charity für Tiere e.V. und dem Veterinäramt Krefeld wegen Tierquälerei angezeigt worden.
Auf einem Videofilm ist zu sehen, wie der blinde Lebenspartner vor einigen Monaten seinen Blindenführhund grausam misshandelte. Dieser Hund ist schon vor einiger Zeit von der Blindenhundschule, aus der er stammte, zurückgeholt worden. Ebenfalls zeigt der Film die Misshandlungen von "Olga", dem Blindenhund der Lebenspartnerin.
Trotz des Schweregrads der Tierquälerei und der weiteren akuten Gefahr für "Olga" war die Staatsanwaltschaft nicht bereit gewesen, "Olga" beschlagnahmen zu lassen.
"Wir werden von unserer Strafanzeige, mit dem Ziel eines Tierhalte- und Umgangsverbot, nicht abrücken. Für die Tierhalterin von "Olga" kann zumindest eine Mittäterschaft angenommen werden, auch wenn die Misshandlungen von ihrem Lebenspartner betrieben wurden. Beide leben schließen zusammen in einer Gemeinschaft. Und solche Misshandlungen kann man nicht übersehen", so die Vorsitzende von Charity, Martina Retthofer.
Die Krankenkasse, die die Kosten für "Olga" übenommen hat, prüft die Möglichkeit von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch zu machen. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, wäre der Blindenhund damit ausser Gefahr.
Zum TV Bericht über Olga.