Lese- und Videotipps: Tier-Schlepper, Auslandstierschutz, illegaler Hundewelpenhandel


Illegaler Handel mit
hier zum Beitrag auf BMELV

Tier-Schlepper: Martin Statement gegen -Importe aus dem Auslandhier zum youtube-Video

Meinung: Was ist guter ? Geschäft mit boomthier zum Artikel TIERundSCHUTZ

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Amtsgericht macht den Sack zu

Ein Nachtrag zum Gerichtsurteil des Amtsgerichts Sulingen gegen das Ehepaar B.

Ehepaar B., das sind Karheinz und Barbara, die mit ihren sogenannten Gnadenhöfen über acht Jahre lang immer wieder in die Schlagzeilen und ins Visier von Behörden und Tierschützern kamen. Die Eingeständnisse, weshalb es zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam, waren prinzipiell immer gleich: Sie waren überfordert mit den Tieren, es ist ihnen über den Kopf gewachsen. Immer, und immer wieder – ob es der, wie Medien in tauften, „Horrorhof von Bevern“ oder Tiergnadenhof Momo war. Jetzt ist erstmal wieder Sense, Punkt. Das macht natürlich kein Tier wieder lebendig, nimmt kein Leid und Schmerz zurück.

Ruhig ist es seit dem Tag der Urteilsverkündung im Sommer dieses Jahres geworden.
Vor dem Urteil konnte Barbara noch die abstrusesten Verschwörungstheorien medial multiplizieren. Das Alpenparlament TV um den Autor Michael Vogt, das ansonsten auch Top Ten Filme wie „Erklärung der Kornkreise Teil 1“ auf der Webpage verbreiten lässt, war dankbarer Erfüllungsgehilfe, fernab jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Laut Barbara startete der Tierhof Straelen eine regelrechte Hexenjagd auf sie. Vogt nickt hierzu, sichtlich betroffen im Interview. Weder die Leiterin des Tierhof Straelen und Vorsitzende von Charity für Tiere, Martina Retthofer, noch der Autor dieses Beitrages Folko Niebelschütz, konnten damals in Bevern nicken, angesichts von mit Demodex-Milben belagerten Hunden, toten Tieren, bis dato nicht erlebten, erbärmlichen hygienischen Zuständen und ein bis auf die Knochen abgemagertes Pony. Und so weiter.

Aber, natürlich ist Barbara in ihren Augen einfach nicht schuld. Wenn Charity für Tiere | Tierhof Straelen Erfahrungen und neue Erkenntnisse zum Treiben der B´s auf dem „Tiergnadenhof“ Momo / Dörrieloh an geeignete Behörden leiten, ist es Pflicht. Nicht weniger und auch nicht mehr. Vogt, dem Alpenparlamentarier, scheint dies artfremder Ethos zu sein. Von Barbara und Karlheinz kann man dagegen nicht mehr erwarten. Nicht erst durch die Parteiergreifung für die B´s eines Schapers, der im Netz unter einem vielsagenden Pseudo allwissend-besserwisserisch seine Träume von Tierschutz in die Tasten kloppt, ist ebenfalls durch die richterliche Bestätigung der Verdachtsmomente wegen Tierquälerei, disqualifiziert. Jener Schaper müsste im Alpenparlament den erleuchteten Heilsbringer sehen und in Vogt den rechten Genossen in Sachen Verschwörungstheorien. Beide verströmen augenscheinlich gern die Duftmarke der Verleumdung. 
Aus Sicht des Tierschutzes haben sich auch noch andere Personen, die laut Gericht die Umstände mitgetragen haben, aufs Abstellgleis geschoben. Im Sinne für die Tiere, gut so.

Das Amtsgericht Sulingen verurteilte im Juni 2012 Karlheinz B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Barabara B. zu einem Jahr und acht Monate. Ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen über fünf Jahre gab es oben drauf.

Mehr zum Thema: kreiszeitung.de – Eine letzte Chance

Artikelhinweis für unsere Leser

Charity Life – Blindenführhunde in Deutschland aus Tierschutzsicht: Wir haben, aufgrund von einigen Nachfragen unserer Leser, hier einen Link eingestellt, der direkt zum Artikel führt. Die Beiträge aus dem Charity Life finden sich ansonsten in der Kategorie "Publikation und Information". Das Suchfeld auf in Seitennavigation führt ebenfalls direkt zum gewünschten Schlagwort, sofern es generell auf dieser Homepage vorhanden ist.

Tod durch Vernachlässigung: Lächerliches Strafmaß für Tierquäler

Wer meint, dass wegen des Staatszieles Tierschutz, welches ja schließlich seit Jahren Teil des Grundgesetzes ist, Tierquälerei angemessen bestraft wird, der irrt – aber gewaltig.

Würde der Hintergrund des Gerichtsverfahrens beim Amtsgericht Ople vom 23.1.12 nicht bekannt sein, könnte man unter Berücksichtigung des Urteils einer viermonatigen Bewährungsstrafe denken, der Delinquent hätte am nächst gelegen Kiosk ein paar Lollis entwendet. Weit gefehlt… Hier geht es zum Artikel der Siegener Zeitung

Die traurige Blüte einer degenerierten Moral

Vorbildlich: Interquell "Happy Dog" stellt Geschäftsbeziehungen zu Zajak ein!

Kommentar zum Verkauf von Hundewelpen beim Duisburger Zoogeschäft Zajak

Auf der einen Seite laufen Tierschützer und Tierschutzvereine Sturm gegen die Vorhaben von Norbert Zajak, Welpen in seinem Geschäft zu verkaufen. Zum anderen ein Tierhändler, der alle behördlichen Auflagen zum Handel mit Tieren erfüllen will.

Zajak rühmt sich gerne selbst als weltgrößtes Zoofachgeschäft, auch der Eintrag in einem bekannten Weltrekorde-Buch, verheißt den ausdrücklichen Geschäftssinn und Sinn zu Klotzen. In der Geschichte des Menschen waren und sind Tiere Handeslgüter, was aber kein Paradeargument dafür ist, genauso weiterzumachen. Schliesslich ist der Handel mit Humanoiden zumindest in unseren Breitengraden gesetzlich verboten, auch wenn er global betrachtet, traurigerweise nicht ganz ausgestorben ist. Aber immerhin. In Sachen Tiere geht es aber lediglich nur um faktische Vorausetzungen, die erfüllt werden müssen, ausreichend Nahrung, Licht, Bewegung, vielleicht noch eine gute soziale Anbindung an Gleichartige – und auch hieran scheitert es schon viel zu häufig, soviel ist sicher. Dann geht fast alles. Kann man Zajak also irgendetwas vorwerfen, wenn sich die Masse der Gesellschaft keinen deut darum kümmert, wenn in jeder Minute Abermillionen Tiere für die menschlichen Zwecke benutzt, ausgebeutet und getötet werden? Ja, man kann (siehe auch anhängende Verlinkungen unten)! Zudem ist vorzuwerfen, dass Zajak anstatt sich nicht ständig selbst mit diversen Gigantomanien und Grenzüberschreitungen in Szene setzen zu wollen, als Vorbildfunktion, dass an vorhaltenden Verhältnissen mit gutem Beispiel vorausgeht, absolut versagt. Schliesslich hätte seine Stimme doch Gewicht, als vermeintlich verkaufsflächengrößtes Zoogeschäft.

Zum guten Schluß bleibt zu hoffen, dass Zoo Zajak weitere namenhafte Zulieferer verliert, die dem bayerischen Familienunternehmen "Interquell" folgen, und die verstanden haben, dass Protest eine starke Hand gegen Ausbeutung und Profit ist. Schliesslich kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, wer die Waren verkaufen darf und wer nicht.

Spiegel Online "Auf den Hund gekommen"
WAZ – der Westen "…neue Vorwürfe und noch mehr Hunde"
Lokalkompass "VDH kritisiert Welpenverkauf"
WAZ – der Westen "Erste Welpen eingetroffen"

Mitgliederversammlung 2011

Charity für Tiere e.V. lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2011:

20.12.2011, Beginn 15.00h
Geschäftsstelle Tierhof Straelen/NRW

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung.
Anmeldung und Infos unter Telefon: 0800-0000574 und info@charity-fuer-tiere.de

Tagesordnungspunkte:

1. Tätigkeitsbericht Tierschutz 2010
2. Rahmenbedingungen 2012 der Tierschutz-Zusammenarbeit mit Veterinärämtern und Behörden
3. Sonstiges

Billy und Bohne suchen ein neues Zuhause

Deshalb werden die beiden Süßen in einer neuen Folge von Pfötchen TV vorgestellt.

Billys Kurzbeschreibung
Bohnes Kurzbeschreibung

Hier geht es zu Pfötchen TV mit Billy und Bohne

Interessenten melden sich bitte bei unserem Vereinssitz auf dem Tierhof Straelen.

Tierhof Straelen nimmt völlig abgemagerte Dogge auf

Luna
Die Dogge Luna kommt aus einer privaten Tierhaltung, deren Halter nach eigenem Bekunden, überfordert waren. Wir können der Aussage angesichts des Zustandes von Luna nichts abgewinnnen. Luna befindet sich jetzt an unserem Vereinssitz und wird erst einmal "doggengerecht" versorgt und tiermedizinisch betreut.

Veterinäramt untersagt Tierschutzverein Hundehandel

(Schortens/Ostfriesland) Wegen wiederholter tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Verstöße hat das Veterinäramt JadeWeser nach gleichlautenden Medienberichten, einem gemeinnützigen Tierschutzverein aus der Umgebung von Wilhelmshafen, nun die Erlaubnis zur Unterbringung und Vermittlung von Hunden entzogen. Demnach wurden auch zu früh von der Mutter getrennte Welpen nach Deutschland eingeführt und hier an Interessenten verkauft. Ebenfalls gab es mehrfach Beanstandungen bei der Unterbringung der Hunde. Für Hunde aus dem Ausland gelten besondere tierseuchenrechtliche Vorschriften, um das Infektionsrisiko für Tiere und Menschen u.a. durch gefährliche sogenannte "Südlandkrankheiten" so gering wie möglich zu halten.

Das Prinzip "Tierschutztourismus" ist denkbar einfach: Reisende, die zurück nach Deutschland fliegen, werden gebeten sich als Halter der Tiere auszugeben. In Deutschland angekommen werden die Tiere übernommen und an Pflegestellen weitergeben. Von dort aus werden die Hunde an Interessenten vermittelt – meistens gegen Gebühr.

Charity für Tiere e.V. begrüsst das konsequente Vorgehen der Behörden. Schon vor über einem Jahr hat Charity für Tiere e.V. im Vereinsmagazin "Life" auf die Probleme und Risiken hingewiesen, die durch die mittlerweile massenhafte Verbringung von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland entstehen.

Life Magazin | "Auslandstierschutz – Chance oder Risiko"

Das Landratsamt Ludwigsburg hat als Bürger-Info wichtige Hinweise zum Verbringen von Tieren aus dem Ausland bereit gestellt. (mehr)

Redaktionshinweis: Es handelt sich bei dem betroffenen Verein nicht um das Tierheim Wilhemshafen.