Bundesregierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor

Die Bundesregierung legte am 11.9.12 einen Gesetzentwurf (17/10572) zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor.
Die Novelllierung sieht unter anderem ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem Jahr 2017 und des Schenkelbrandes bei Pferden vor. Neben Änderungen und Ergänzungen weiterer Vorschriften, enthält der Gesetzentwurf Änderungen für die Vorschriften zur Qualzucht, Ermächtigungen in Bezug auf die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkus) sowie eine Ermächtigung auf die Problematik herrenloser Katzen. "Die vorgesehene Regelung in dem neu geschaffenen § 13b soll es den Landesregierungen ermöglichen, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist." (Seite 59 ff.)

Der Bundesregierung ist ebenfalls nicht entgangen, dass das Verbringen von Tieren aus dem Ausland zur Überführung an Dritte vermehrt stattfindet. Auf die damit einhergehenden Probleme und Dubiositäten weisst Charity für Tiere seit langem hin.
"Viele dieser Tiere werden über Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen, oder direkt auf Bestellung an einen neuen Halter vermittelt. Bei den Tieren handelt es sich vielfach um leicht vermittelbare Welpen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und auf dem Luftweg nach Deutschland von so genannten Flugpaten begleitet wird." (Seite 94, Gesetzentwurf 17/10572)
Das Verbringen von Wirbeltieren aus dem Ausland, die Einführung und Vermittlung, ist demnach unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen. Hierzu wird eine Genehmigung nach §11 Abs. 1, Nr. 3b TierSchG (Handel mit Wirbeltieren) erforderlich, die nicht zu verwechseln ist mit der Erlaubnis nach §11 Abs. 1, Nr. 2 zum Führen einer "tierheimähnlichen Einrichtung".

Die Anhörung zur Novellierung des TierSchG findet am 17. Oktober 2012 statt. Das Inkrafttreten des Gesetzes fände Ende 2012 statt.

Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages, Drucksache 17/10572 (PDF, ext. Downloadlink bundestag.de)

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.